Student 800 monat anbgabenfrei verdienen

Laut meinem Arbeitgeber wäre es kein Problem an 2 Monaten im Jahr bis zu 800 € verdienen kann ohne irgendwelche Abgaben zuzahlen. Stimmt das? (Also weder Steuern noch Krankenversicherung, noch Rentenbeitrag noch irgendetwas anderes -> BRUTTO = NETTO

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Darf ein Student 800 € im Monat anbgabenfrei verdienen?

Man darf als Student mit Immatrikulationsbescheinigung bis zu 50 Kalendertage im Jahr oder 2 zusammenhängende Monate am Stück Sozialversicherungsfrei arbeiten. Das nennt sich dann kurzfristige Beschäftigung und geht nur bei Schülern und Studenten solange sie nach der Arbeit wieder zur Schule gehen oder weiterstudieren. Man muß die normale Lohnsteuer bezahlen - kann diese jedoch am Jahresende mit dem Lohnsteuerjahresausgleich vom Finanzamt kpl. wieder holen. Sozialabgaben muß man keine bezahlen.
Bei diesen 50 Tagen im Jahr oder 2 Monate am Stück ist es egal, wieviel man verdient. Nur die Dauer des Arbeitsverhältnisses ist relevant.
Die Arbeitsverhältnisse von Stundenten sind etwas schwierig zu fassen :
1. Regel
Wenn du mehr als 7.680 EUR verdienst wird das Kindergeld gestrichen. Hier sind alle Einkünfte zusammen zu rechnen. Sozialabgaben und Werbungskosten können abgezogen werden.
2. Regel
Wenn du nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitest, müssen nur Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden. Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge nicht. Das gleiche gilt auch für längere Arbeitszeiten in den Semesterferien.
3. Regel
Steuerlich unterliegt das Einkommen den normalen Grundsätzen wie bei allen Arbeitnehmern / selbständigen. D.h. es wird auf Lohnsteuerkarte gearbeitet, wobei bei Steuerklasse 1 und einem Arbeitslohn von 800,-- EUR im Monat keine Steuer anfällt.
4. Regel - Ausnahme
Wie alle Arbeitnehmer kann die Ausnahmeregelung der kurzfristigen Beschäftigung in Anspruch genommen werden. Hier fallen nur Steuern an. Es kann auch eine Lohnsteuerpauschalierung durch den Arbeitgeber erfolgen, was sich bei Studenten aber in der Regel nicht lohnt.
Die 20-Stunden-Grenze kann aber teilweise auch überschritten werden, ohne dass er deswegen beitragspflichtig für KV, AlV und PV wird. Nämlich dann, wenn die Arbeit überwiegend an den Wochenenden oder in den Abendstunden ausgeführt wird und während der Semesterferien. Geforderte Voraussetzung ist, dass das Studium im Vordergrund steht.