Strafzettel zahlbar innerhalb 7 tagen was zählt tag

ich habe einen Strafzettel wegen Falschparken erhalten. Es steht dort dass ich ihn 7 Tage nach Erhalt des Schreibens bezahlen soll. Wie kulant sind die Behörden? Es lag Pfingsten dazwischen, Zahlung 11 Tage nach Versand des Schreibens, inkl. 2 Wochenenden + 1 Pfingstmontag (zählt der Donnerstag/Freitag als Brückentag dazu? Ist das ortsabhängig? für die Antworten

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Strafzettel: Zahlbar innerhalb von 7 Tagen: Was zählt als Tag?

Zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt. ist kein festes Datum, deshalb immer den Umschlag mit dem Poststempel aufheben.
7 Tage sind 7 Tage und keine Werktage oder Arbeitstage. Es ist eine sehr kurze Frist, da muss meines Wissens bei einem Zahlungsverzug grundsätzlich zunächst eine Mahnung erfolgen. Nach dieser Mahnung, die ohne Mehrkosten erfolgen muss, solltest du schnellstmöglich bezahlen. Im Geschäftsleben beginnt nach dieser Mahnung erst der eigentliche Zahlungsverzug, der bis zu 4 Wochen betragen kann. Im vorliegenden Fall wird der Strafzettel bei Nicht-Zahlung zum Bußgeldbescheid und damit teuerer. Deshalb also möglichst sofort bezahlen.
Wobei der Poststempel aber auch nichts über den Erhalt aussagt.
Eine Mahnung wird nicht erfolgen da es sich um ein vereinfachtes OWi-Verfahren handelt. Wird nicht gezahlt wird ohne weitere Erinnerung oder Mahnung ein Bußgeldverfahren eröffnet.
Strafzettel wegen Falschparken. wird häufig direkt hinter den Scheibenwischer gesteckt. Dann wird anscheinend regelmäßig ein 2. Schreiben geschickt: Von der Verwarnung zum Bußgeld! - mag-mobil
Letztens war ich etwas zu schnell, bekam eine Verwarnung zugestellt und 3 Tage später eine Mahnung. Habe bezahlt und alles war o.k. Die zusätzliche Mahnung ist anscheinend nicht überall die Regel.
Der Poststempel sagt nichts über den Erhalt des Schreibens aus, das ist richtig. Bei Behörden können aber nach meiner Erfahrung schon mehrere Tage Unterschied zwischen dem Datum des Schreibens und dem Poststempel liegen. Es ist sicher kein Fehler, wenn man den Umschlag samt Schreiben aufhebt, bis alles erledigt ist.
Entspanne dich - solange du bezahlt hast, bevor eine Mahnung gekommen ist, ist alles o.k.
Hallo!
Sieben Tage sind regulär sieben Kalendertage einschließlich aller Wochenenden und Feiertage.
Gewöhnlich sollte das Zustellungsdatum auf dem Umschlag vermerkt sein. Elf Tage nach Versand bzw. Erstellen des Schreibens klingt mir aber ausreichend, so knickrig stellen sich unsere Behörden meist nicht an, dass sie einen Tag Verzögerung monieren würden - aber nichts ist unmöglich, wenn es darum geht.
Im Moment scheint mir das beste, abzuwarten, was passiert.
Barney
Das Zustelldatum wird nur bei Einschreiben vermerkt, hier haben wir aber einen ganz normalen Brief.
Dann könnte der Brief rein theoretisch niemals zugestellt sein, sondern verloren gegangen. Hier bei uns ist sowas nicht üblich.
Wenn ich mich recht erinnere, wird in solchen Fällen der dritte Werktag als Zustellungsdatum angenommen. Einen Beweis dafür kann aber KEINE Seite erbringen. Wenn daraufhin jemand zahlt, dann kann der Grund nur sein, einem teureren Verfahren aus dem Wege zu gehen, das nach Ablauf der Frist automatisch in Gang gesetzt würde.
Ich würde in einem solchen Fall zunächst beruhigt davon ausgehen, dass die Zahlung auch bei einem Tag Verspätung anerkannt wird.
Die Frist für den Bußgeldbescheid, hier Zahlung
beträgt eine Woche.
Der Bußgeldbescheid: Zustellung und Gebühren
Ein Verwarnungsgeld, auch Strafzettel genannt, fällt niedriger als das Bußgeld aus. Es liegt zwischen 5 und 55 Euro und wird entweder von der Polizei oder durch Mitarbeiter der Ordnungsämter verhängt. Letzte verhängen Verwarnungsgelder nur bei Vergehen im ruhenden Verkehr.
Mit Verwarnungsgeldern werden geringfügige Ordnungswidrigkeiten geahndet. Die Bußgeldstelle verfolgt die Zahlung der Verwarnungsgelder. Bei der Erhebung von Verwarnungsgeldern fallen, im Gegensatz zum Bußgeldbescheid, keine Gebühren und Auslagen an, die dem Betroffenen zusätzlich auferlegt werden, wenn fristgemäß gezahlt wird.
Diese beträgt eine Woche. Während dieser Zeit werden durch die Bußgeldstellen keine weiteren Ermittlungen angestellt. Wenn der Betroffene den Beitrag innerhalb dieser Frist aus verschiedenen Gründen nicht zahlen kann, sollte er dies der zuständigen Behörde umgehend mitteilen.
Die Zahlung des Verwarnungsgelds ist grundsätzlich freiwillig. Mit der Zahlung zeigt der Betroffene sich einverstanden. Damit wird die Verwarnung rechtlich wirksam. Das Verfahren wird dann somit eingestellt und der Betroffene nicht weiter verfolgt. Entscheidet er sich für das Zurückweisen der Zahlung, kann jedoch ein Bußgeldbescheid folgen.
Quelle: obiger Link bei meiner Antwort
Problem ist nicht der Zahlungsverzug an sich, sondern dass viele Ordnungsämter eine nicht eingegangene Zahlung als Widerspruch gegen das Knöllchen deuten und es damit zu einem gerichtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren kommen kann.
es ergeht im Verwarnungsgeldverfahren keine förmliche Entscheidung, weshalb
dem Ordnungsamt bei Ausbleiben des Verwarnungsgeldes nur die Möglichkeit verbleibt bei der Bußgeldstelle den Erlaß eines Bußgeldbescheides zu beantragen - Widerspruch bzw. Einspruch sind im Verwarnungsgeldverfahren nicht vorgesehen
dass viele Ordnungsämter eine nicht eingegangene Zahlung als Widerspruch gegen das Knöllchen deuten und es damit zu einem gerichtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren kommen kann."
Nein.
Einen Einspruch muss man schriftlich einlegen, keine Behörde kann einfach mal annehmen das dieser gewollt ist. Was ist wenn ein einfacher Brief nur verloren gegangen ist und man deshalb überhaupt nichts davon weiß - muss man dann gleich vor Gericht?
Die nächste Stufe wäre die Eröffnung eines Bußgeldverfahrens - der Tatvorwurf und der Betrag bleiben gleich - es kommen aber Gebühren und Auslagen in Höhe von 28,50€ hinzu.