Strafrecht jugendliche kinder unter 14 jahren ausnahmefall gelten
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Sollte das Strafrecht für Jugendliche auch für Kinder unter 14 Jahren im Ausnahmefall gelten?
das kommt immer auf die situation an.
du wirst bestimmt einen "musterfall" haben an den du denkst nunja ich kann ihn nicht wissen und es dir daher nicht genau sagen.
Ja, die Kids mit 10-14 wissen meistens genau was sie machen und das sie nicht bestraft werden können.
Strafrecht sollte angewand werden.
ich finde nicht, da es ja das jugendstrafrecht bis 21 geben kann. Und selbst das ist für manche täter zu milde.
Ich denke das Kinder unter 14 einfach auch wirklich bestraft werden sollten, evtl. müsste ein neuer zwischenschritt gemacht werden, also Strafrecht bis 14 oder so. Es ist tar mühselig, aber die dürfen halt auch nicht machen was die wollen.
vor paar jahren voellig absurd, heute sehr angebracht da die jugendlichen andere schlagen, bestimmt nicht siche der lage nicht bewusst zu sein
ja. die kinder wissen ab einem bestimmten alter ja schließlich, was gut und böse bze erlaubt und nicht erlaut ist.
meine nichte ist im oktober von 2 mitschülerinnen misshandelt worden - die eine ist 14 und die andere "erst" 13. sie kommt wahrscheinlich mit nem blauen auge davon. find ich voll lächerlich. als ob sie nicht weiß, was sie getan hat.
Ja, denn alles wurde "verjüngt" Wahlrecht, Volljährigkeit. Das deutet darauf hin das wir früher reifen, also kann man auch eher zu Rechenschaft gezogen werden
In einigen Fällen fände ich das gut.
Ich denke, dass die kinder schon viel früher wissen, was richtig oder falsch ist.
musst du mal im jugendstrafrecht nachlesen denn der jugendliche unter 14 jahren ist noch ein kind da haben teilweise die eltern schlechte karten weil die haftbarkeit bis 14 jahren zum grössten teil bei den eltern liegt
Vorerst mal: NEIN!
kriminelle Kinder gehören in ein geschlossenes Erziehungsheim, wo sie Zucht, soziales Miteinander, Fleiß und Ordnung erlernen sollen. Die Eltern, die ihre Kinder kriminell anstiften, zum Klauen schicken , die gehören bestraft, gar ausgewiesen, wo möglich.