Stimmt man mahngebühren nicht bezahlen

Okay. Angenommen ich kaufe etwas bei einem Versandhaus. Nach zwei Wochen kommt dann ein Brief in dem steht, dass ich anstatt von 54,41 € nun 59,41 € bezahlen soll. Darin ist dann die Ware und eine Mahngebühr von 5 € enthalten

16 Antworten zur Frage

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Stimmt es, dass man Mahngebühren nicht bezahlen muss?

stimmt nicht pauschal!
wenn die mahnung berechtigt war, dann musst du auch die mahngebühren bezahlen. allerdings sehen viele firmen davon ab, wenn dein verzug kurz war, bzw. sich die zahlung mit der mahung überkreuzt hat.
zwei wochen nach was?
zwei wochen nach der lieferung wäre schon etwas krass kurz! aber wenn in der rechnung steht: zahlbar innerhalb 8 tage, dann ist das juristisch trotzdem nicht zu beanstanden.
Das war jetzt ein fiktives Beispiel, sollte aber 2 Wochen nach Lieferung heißen
kommt eben drauf an, was als zahlungsziel in der rechnung steht
Jain.
Die Mahngebühren müssen angemessen sein. Für eine zweite Mahnung darf zum Beispiel keine gebühr von 300 Euro erhoben werden, aber duchaus der umgerechnete Arbeitsaufwand sowie die Post-Gebühr.
In vielen Fällen hilft übrigens sich beim Mahnenden einfach mal zu melden und entweder um Zahlungsaufschub oder Erlass der Mahngebühr zu bitten.
Das ist besser, als die nächste Mahnung wegen fehlender Begleichung der Mahngebühren zu bekommen.
Nach meinen Erkenntnissen muss man Mahngebühr bezahlen denn das sind ja die Kosten die aufkommen um dich eben zu mahnen
dann auf jeden fall weil das Versandhaus ja kosten hat dich zumahnen und es ist ja auch nur ein kleiner aufschlag einer von 50 € der wäre zu hoch das das die kosten von der Mahnung wären.
Und warum darf ein Geschäft mich mahnen? Wer oder was erlebt denen das?
Die wollen ja auch ihr Geld und damit du das nicht vergisst das du die Rechnung bezahlst schicken sie dir eine Mahnung. Und sie dürfen das wegen dem oberen Grund
Die Rechnung ist sozusagen die erste zahlungsaufforderung. Sofern diese nicht innerhalb der gesetzten Frist beglichen wurde, dürfen sie eine Mahnung schicken um dich an die zahlung zu erinnern.
SChließlich hast Du die Ware ja bereits zur Verfügung gestellt bekommen - das gibt denen das Recht zu mahnen.
Darüberhinaus mu ein Unternehmen heute garnichtmehr mahnen!
Die dürfen direkt einenTitel gegen Dich beim zuständigen Gericht erwirken.
Wenn Du als Zahlungsziel sofort oder 8 Tage hattest, dann bist Du halt nach länger wie 8 Tagen fällig.
Die Vereinbarung war: Die schicken Dir die Ware Du bezahlst dafür!
Wenn Du keineLust hast so schnell zu zahlen, dann muß das doch nicht das Problem des Händlers sein, oder?
Det
Musst du nicht, aber bei der nächsten Steuererklärung wird sie dir verrechnet.
Ich hatte auch einmal vergessen, die KFZ-Steuer zu überweisen und bald kam eine Rechnung mit Mahngebür. Ich hab die Rechnung überwiesen und nur den eigentlichen Betrag bezahlt und damit war die Sache erledigt - dachte ich.
Als ich nämlich im Jahr darauf meine Einkommensteuererklärung machte, wurde mir vom Erstattungsbetrag die nichtbezahlte Mahngebür wieder abgezogen.
Ich hatte bei der Antwort irgendwie einen Denkfehler! Meine Antwort bezieht sich nur auf Mahngebühren vom Finanzamt.
Durch den Zahlungsverzug entstanden Kosten sind zu ersetzen.
Natürlich musst du die Mahngebühren bezahlen, sofern sie nicht überteuert sind.
Für die Erstellung und den Versand der Mahnung hatte das Versandhaus Arbeits-, Material- und Portokosten und die darf es natürlich in angemessener Höhe von dir einfordern, wenn du die Nichtzahlung zu vertreten hast.
Gegen zu Hohe Mahngebühren, die gerne "pauschal" angesetzt werden, kannst du dich allerdings wehren. 5€ sind usus und in der Regel nicht zu beanstanden.