Status nach musterung nicht bekommen
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Status nach Musterung noch nicht bekommen?
Ok, erstmal für die Info! Wann muss ich denn dann _spätestens_ die Begründung abliefern? Nicht, dass ich das verpasse.
Wer rechtzeitig den Kriegsdienst verweigert und sich ausreichend informiert, wird als Kriegsdienstverweigerer anerkannt. Der Gesetzgeber verlangt jedoch immer noch eine Gewissensprüfung. Die Gewissensprüfung beschränkt sich jedoch in der Regel auf eine "Eignungsprüfung" schriftlich eingereichter Verweigerungsgründe. Kein Kriegsdienstverweigerer muß sich von dem Verfahren abschrecken lassen.
Die Informationen auf dieser Webseite richten sich in erster Linie an die große Gruppe der Verweigerer, die im schriftlichen Verfahren vor dem Bundesamt für den Zivildienst zur Anerkennung kommen können. Das sind diejenigen, die als ungediente Wehrpflichtige erstmals und vor Zustellung eines Einberufungsbescheides den Kriegsdienst verweigern. Aber auch diejenigen, die sich einer Gewissensprüfung vor dem Ausschuß unterziehen müssen , haben ihren Antrag schriftlich zu begründen. Dies sind Soldaten, Reservisten, Verweigerer, deren Antrag im schriftlichen Verfahren vor dem Bundesamt für den Zivildienst als "zweifelbehaftet" angesehen wurde und diejenigen, die zum zweiten Mal einen Verweigerungsantrag stellen.
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Der Status besagt noch nicht, dass Du einberufen wirst. Du kann also abwarten.
Ok, erstmal für die Info! Wann muss ich denn dann _spätestens_ die Begründung abliefern? Nicht, dass ich das verpasse. Ich kenne zwar diese Idee einfach abzuwarten, ob ich überhaupt einberufen werde, aber ich möchte nach der Schule evtl. direkt den Zivildienst ableisten um dann zu studieren. Sollte ich dann später verweigern muss ich den Zivi ja irgendwie dazwischen schieben, oder nicht?
Nein, da die Unterbrechung des Studiums eine wie es im Gesetz heißt "unbillige Härte" wäre.
Wenn Du einen Studienplatz hast und das Studium aufgenommen hast, wirst Du es ohne Einberufung absolvieren können.
Notfalls wäre eine Klage vor dem Verwaltungsgericht einzureichen.