Starke lärmbelästigung offene fenster starken wind ständig zuknallen abwesenheit nachbarn unter mietminderung

Den Lärm der Nachbarn hat der Vermieter nicht zu verantworten. Dafür kann es keine Mietminderung geben.

3 Antworten zur Frage

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Starke Lärmbelästigung durch offene Fenster die durch starken Wind ständig zuknallen,in Abwesenheit des Nachbarn unter uns. Mietminderung?

nein!
eher ein grund , mit denen zu reden, wenn das oefter vorkommt. notfalls kuendigungsandrohung durch den vermieter.
Wie wäre es, wenn du es erstmal deinem Nachbarn sagst?
Beschwerde dieserhalb bei der Hausverwaltung einlegen!
Mietminderung kann immer nur dann gestellt werden, wenn Mängel in der eigenen Wohnung auftreten und diese nach Abmahnung nicht behoben werden;Lärmbelästigung die durch Mietmieter entsteht muß durch Abmahnung abgestellt werden können!
Erkundung evtl. noch einziehen, falls es rechtlich noch weitere Schritte für die Mietmieter gäbe.
so schnell schießen die preussen nicht.erstmal muß der Vermieter benachrichtigt werden,am besten schriftlich.Dann mußt du abwarten ob sich was tut.Wenn nichts passiert kannst du, wieder schriftlich,eine Frist zum Abstellen des Mangels setzten und erwähnen, dass du sonst die Miete kürzt.