Spind hallenbad aufgebrochen haftet
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Spind im Hallenbad aufgebrochen! Haftet das Hallenbad?
es gibt aus dem bereich "sauna" einen gerichtsentscheid:
Saunabetreiber haftet nicht bei Diebstahl aus Spind
Ein Saunabetreiber haftet nicht beim Diebstahl von Wertsachen aus einem abgeschlossenen Spind.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor, berichtet die «Monatsschrift für deutsches Recht».
Stellt der Betreiber einen abschließbaren Spind zur Verfügung, kommt er nach Auffassung des Gerichts seinen Pflichten ausreichend nach. Die Aufbewahrung erfolge dann allein auf das Risiko des Saunagastes hin.
Im verhandelten Fall wies das Gericht die Schadensersatzklage eines Saunabesuchers ab. Dieser hatte in seinen Spind 5000 Euro Bargeld und eine Uhr im Wert von 12 200 Euro eingeschlossen. Der Spind wurde aufgebrochen, der Inhalt gestohlen. Für eine Haftung des Saunabetreibers sah das OLG aber keine rechtliche Grundlage. Zwischen Gast und Saunabetreiber sei kein so genannter Verwahrungsvertrag geschlossen worden, und seinen übrigen vertraglichen Schutzpflichten sei der Betreiber mit der Bereitstellung des Spinds nachgekommen.
zitiert nach: dpa - Meldung vom 16.01.2006 11:35 Uhr
Anmerkung: Gleiches dürfte für das Schwimmbad, die Sporthalle oder den Golfplatz gelten. Sollte der Betreiber jedoch, ähnlich wie in vielen Hotels, eine Aufbewahrung von Wertsachen anbieten, haftet er auch für deren Verlust.