Sich polizei ausweisen
9 Antworten zur Frage
Videos zum Thema
Muss sich die Polizei ausweisen?
Ich zitiere nur mal: "Zeigen Sie bitte ihren Ausweis! Ich wil den Ausweis sehen!"
Polizisten: "So das reicht jetzt aber, wir nehmen Sie mit!"
Wie können die das bitte machen^^?
Ja natürlich müssen sie immer einen ausweis mitnehmen jeder ist verpflichtete sich 24h Auszuweisen zu können.
Wenn du an der autobahn geblitzt worden seist oder so könnten das auch betrüger sein die dein auto klauen oder sowas. Da müssen die Sich ausweisen sobnst könnten das genausogut mörder oder sowas sein.
Tut mir leid das ich dir das so sage, aber wenn man keine Ahnung hat, ist es besser keine Antwort abzugeben. Es besteht laut § 1 Absatz 1 des Gesetzes über Personalausweise nicht die Pflicht einen Ausweis mit sich zuführen. Also nächstes mal informiere dich doch bitte erst und poste dann eine Antwort.
Eigentlich müssten die sich ausweißen aber ich bezweifel das das jeder polizist macht.
Müssen sie, da sonst jeder behaupten könnte polizist zu sein.
Sie müssen sich auf jeden Fall auf Verlangen ausweisen.
Es kommt auf das Bundesland an. Da die Dienstvorschriften unterschiedliche Regelungen vorsehen.
Folgendes gilt NUR für Bayern:
Die Legitimationsverpflichtung ergibt sich aus Art. 6 PAG. Allerdings heißt es in dem Artikel: "Das Nähere wird durch Dienstvorschrift geregelt". Die Dienstvorschrift besagt in Punkt 3.1 tatsächlich, daß die Verpflichtung sich auszuweisen bei geschlossenen Einsätzen nur für den Einsatzleiter gilt. Das gilt übrigens auch für Beamte in zivil.
Des weiteren gilt die Legitimationsverpflichtung nicht bei Rechtsmißbrauch, d. h. wenn man den Polizeibeamten kennt, hat man kein Recht seinen Ausweis zu sehen.
Letztlich sei noch erwähnt, daß ein Polizeibeamter, der sich vorschriftswidrig nicht ausweist, lediglich eine Disziplinarwidrigkeit begeht. Auf die Rechtmäßigkeit der getroffenen Maßnahme hat dies KEINEN Einfluß.
Gern als Antwort abgeben. TOP Infos drin.
Hallo Phoenix die Frage war schon geschlossen. Ich wollte nur dir als Fragesteller die Antwort noch zukommen lassen. Ich hoffe du kannst was damit anfangen.
Die Frage ist natürlich, wie ist es in anderen Bundesländern geregelt. Ich fürchte nur, dass da die Gegebenheiten ähnlich sind. Also kaum eine Chance auch einen Polizisten der sich nicht korrekt verhält, namentlich zu melden.