Sgb2 22 abs 2 welcher begründung ausziehen

Hallo ich beziehe Hartz4 und wohne mit meiner Familie in einer 3 Zimmer Wohnung. Ich hab ein Bruder und eine Schwester die mit mir im Elternhaus wohnen. Nun wollte ich ausziehen da ich so in dieser Wohnung nicht vorankomme ich kann kein zimmer Teilen mit meinem 28 Jährigen Bruder. Habe eine passende 1 zimmer Wohnung gefunden und habe beim Job Center bescheid gesagt. Aber habe eine Absage bekommen mit der Begründung : " Ihrem oben angeführten Antrag auf Zustimmung für Anmietung neuen Wohnraumes kann i. S. § 22 Abs. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch nicht zugestimmt werden, weil die derzeitige Wohnung mit 89,50 qm und 3 zimmer für 5 Personen den Angemessenheitskriterien entspricht." Was kann ich da machen? Wie soll ich da vorgehen? nur erntgemeinte Antworten! Das mit geh Arbeiten find dir ein Job können wir uns Sparen.

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SGB2 §22 Abs. 2! Mit welcher begründung darf ich ausziehen?

Du wohnst in Deinem Elternhaus? GUT! Dann schreib den Deppen, dass Dir das Wohnen dort wegen "unüberbrückbarer Gegensätze" nicht möglich ist. Keiner kann Dich zwingen, bei Deinen Eltern wohnen zu bleiben, wenn Du eine solche Begründung lieferst. Hilfreich wäre es, wenn Deine Eltern mitspielen und am Telefon eine nette Show hinlegen. Drücke Dir die Daumen! UND: Ich hab zwar das SGB grade nicht zur Hand, aber ich bezweifle die Angaben zum Wohnraum. Außerdem kannst Du bestimmt nachweisen, dass Dir kein eigenes Zimmer zur Verfügung steht. Nochmal: Viel Glück
Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen.
Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind."
Das ist der Text von §22 SGB 2
Also halten sie die neue Unterkunft für nicht notwendig, wie sie ja auch im zweiten Satz begründen.
über die Angemessenheit von 3 Zimmern für 5 Erwachsene kann ich nicht urteilen.
Aber an Deiner Stelle würde ich Widerspruch einlegen, schreiben, dass Du es nicht für zumutbar hältst, mit Deinem Bruder in eine Zimmer zu wohnen.
Mach das am besten mündlich, dann kannst du das noch ein bisschen genauer beschreiben.
Und dann lass Dir die Regelungen über die Angemessenheit genauer erklären, da kriegt man dann etwas mehr Einblick
Ich wünsche dir viel Erfolg.
Wenn man als Student ausziehen öchte obwohl man vom Elternhaus genausoweit bis zur Uni fährt so wird einem das auch gestattet wenn man Häusliche Probleme angibt. Vielleicht kannst du angeben das du nicht konzentriert genug suchen kannst weil du so eng lebst. Übertreibe ruhig ein bischen wenn du beim Amt bist. Bei einfachen Dingen die dir schnell nachzuweisen sind würde ich allerdings stets bei der wahrheit bleiben weil so der Beamte vordergründig sieht das du ein ehrlicher Mensch bist. und hier kann er/sie dir dann einen persöhnlichen Bonus geben und werden dir auf menschlicher Ebene "bessere" Tipps" geben können als wenn du den Kopf in den Sand steckst oder total übertreibst.
Wie schon gesagt ich wünsche sehr viel erfolg.


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- du den Schrank aber trotzdem Du kannst auch bei einem umzugsunternehmen nachfragen, ob sie dir Tragegurte auslkeiehen -


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- den Zeitraum ab 01.03.2016 frühestens am 23.02.2016 beim Jobcenter eingegangen - Dort wird er dann dem jeweiligen Sachbearbeiter -- aufm Konto hast, ob der Antrag schon bearbeitet wurde. Welcher ANTRAG denn Jutta? Er befand sich doch noch im Winterschlaf. -


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