Schwester möchte kleinen tochter kur fahren kleine viel krank ist

Was muss sie denn da tun? Kostet das was?

10 Antworten zur Frage

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Meine Schwester möchte gern mit ihrer kleinen Tochter zur Kur fahren, weil die Kleine sehr viel krank ist.

Sich mit dem Kinderazt in Verbindung setzen um gemeinsam die Krankenkasse zu überzeugen, dass eine Kur von Nöten ist
Was noch interessant wäre, um welche Art "viel krank" es sich handelt.
Denn je nachdem welche krankheit das Kind hat, könnte das auch ursachen im häuslichen Umfeld haben, die es zu verändern gilt
Gehe zu Deiner Krankenkasse und stelle einen Kurantrag. Dort bekommst Du erst mal viele leere Vordrucke, die Du ausfüllen musst. Dabei sind auch Vordrucke für den/die behandelnden Ärzte, die Du aufsuchen musst. Diese füllen die Anträge mit aus und schreiben eine Expertise bzw medizinische Begründung für die Kur.
All zu lang ist der Weg mit den Formularen nicht -> Antrag zur Krankenkasse - Wege zum Arzt - Formulare zurück zur Krankenkasse. Allerdings ist die Zeit für die Erledigungen nicht vorhersehbar.
Der Beginn der Kur ist, bei Genehmigung, auch nicht planbar. Das hängt von den vorhandenen Kurplätzen ab. Das wo und wann bestimmt die Krankenkasse.
Kosten: manche Ärzte verlangen für diese med. Begründungen Geld. Könnte sich so um die 10€/Begründung handeln. Kann aber unterschiedlich sein. Die Kasse selbst will kein Geld. Möglicherweise musst Du als Mutter die 10€/Tag für max 42 Tage wie bei einem Krankenhausaufenthalt bezahlen. Aber wie das bei Mutter-Kind-Kuren ist weiß ich leider nicht.
Solche Mutter-Kind-Kuren müssen von der Krankenkasse genehmigt werden. Du benötigst dafür ein ärztliches Attest, in dem diese Kur empfohlen wird. Google mal Mutter-Kind-Kur, da findest du weitere Informationen, die für deine Schwester interessant sein könnten.
Zuerst einmal: Nicht nur das Kind benötigt eine Diagnose, die eine Kur notwendig macht, sondern die Mutter durch ihren Hausarzt ebenso.
Dies läßt sich im Allgemeinen unkompliziert besprechen.
Und ebenso wichtig: steht die Mutter in einem Arbeitsverhältnis, muß ihre Berufsversicherung ebenso Kenntnis haben.
Und es zeugt von Fairness dem Arbeitgeber gegenüber, diesen über den Kurantrag zu informieren, da man ja längere Zeit urplötzlich ausfällt.
Kosten für die Mutter entstehen durch die Krankenkasse im Rahmen der üblichen Tagegeldzuzahlung pro Tag im Jahr bei Krankenhaus- und Kuraufenthalt, sofern keine dementsprechende Befreiung durch die KV vorliegt.
also keine Mutter-Kind-Kur, um erst einmal die Begrifflichkeiten
einzuordnen sondern eine Kinderkur -
- Da kommt es natürlich auch auf das Alter des Kindes an - ab dem 6.Lebensjahr können viele Kinder schon alleine zur Kur -
- die Mutter kann natürlich das Kind in den meisten Fällen begleiten,
dann allerdings auf eigene Kosten; es sei denn sie ist auch krank und würde
auch keine Kur genehmigt bekommen -
- erst mal mit dem Hausarzt und danach mit der Krankenkasse abklären
Also ich verstehe das jetzt so, dass die Mutter mit dem Kind zur Kur will. Ok. Sicher, wenn sie selbst keinen Grund für eine Kur bietet, muss sie sicher selbst zahlen. Das mal zu den Kosten.
Nun kann ich mir aber auch vorstellen, dass es doch ziemlich schw ierig mit einem ständig kranken Kind und Job usw. ist und es eventuell auch zu einer Überlastungssituation gekommen sein könnte. Diese würde unter Umständen sogar eine Mutter-Kind Kur rechtfertigen.
Das muss aber eben der konkrete Fall ergeben. Dazu wie schon gesagt mit dem Hausarzt reden und mit der Krankenkasse.
Hätte hiermal noch so ein paar Infos, was man alles so beachten muss, um nix falsch zu machen. Vielleicht hilft euch das ja schon etwas
warum fragst du hier und nicht bei den dafür zuständigen Stellen?
Stichwort: Mutter-Kind-Kur. Atteste von Ärzten einholen, bei der Krankenkasse beantragen.
Müttergenesungswerk - Mein Weg zur Kur
Gute Antwort, Lena!
Ach, wie immer halt.