Schwerbehinderung nach entfernung nebenniere

Bei jeder, bzw nach jeder Operation können ungewollte Nebenwirkungen eintreten. Dias kann dauerhaft, oder auch nur zeitweilig sein. Wenn ein Bein amputiert werden musste, dann wird das eine dauerhafte Beeinträchtigung für den Patienten bezüglich seiner Mobilität beinhalten. Hier wird es dann zu einer Behinderung im Sinne von Einschränkung kommen. Bei einer Nebennieren -OP sind wohl eher keine Dauerschäden als Nebenwirkung oder postoperative Beeinträchtigung zu erwarten. Aber wie gesagt, ein Risiko besteht bei jeder Operation, selbst beim Ziehen eines Zahnes. Grundsätzlich wird ja bei einer Operation darauf hin gearbeitet, das Wohlbefinden des Patienten zu verbessern, nicht zu verschlechtern. Bei mir wurde 1993 eine Banscheibenoperation durchgeführt, die allerdings nicht das erwartete Ergebnis erbrachte. Es muss während der OP zu Komplikationen gekommen sein , und im Nachhinein kam es bei mir zusätzlich noch zu sogenannten Wundheilungsstörungen, das heist, dort wo das Skalpell zum Einsatz kam, begann im Nachhein die Wunde stark zu eitern, und es musste " ausgeschält" werden. Na jedenfalls laufe ich seither, seit 1993 an Gehhilfen. Ich habe in beiden Füßen eine Lähmung beider Sprunggelenke /Fußheber, und seit dem die Pflegestufe Einst, und bin seitdem Invalidenrentner. Ich bin jetzt 57 Jahre alt , und du kannst dir unschwer ausrechnen, wie alt ich damals, im Jahre 1993 war. Gerade 36 geworden :--( Ich fasse mal zusammen , um deine Frage beantworten zu helfen : - jede OP kann schief gehen, und die Situation für den Patienten verschlimmern - Anliegen der Ärzte aber ist in jedem Falle eine Heilung oder Verbesserung der Lebensqualität - nieman weis vorher, welche unvorgesehenen Komplikationen eintreten werden - man kann die Risiken nur wage abschätzen, und muss davon ausgehen, dass Risiken immer vorhanden sind, wenn man Organe entfernt, Gliedmaßen amputiert oder sonstige Eingriffe am menschlichen Körper erforderlich sind. Sollte es im Nachhinein zu einer Schädigung kommen, die die Lebensqualität verschlechtert hat, und sogar die arbeits-und berufsfähigkeit in Frage stellt, dann sollte man einen Antrag stellen auf finanzielle Unterstützung. Der Schweregrad der Einschränkung bzw Behinderung ist dann von einer Ärztekommision bzw von Fachärzte des jeweiligen Teilgebietes zu ermitteln, und von der Rentenkasse bzw Krankenkasse zu bewilligen. Ich muss am Dienstag, also in 4 Tagen, in die Herzklinik nach Coswig /Sachsen Anahlt. Dort wird bei mir eine sogenannte "Coronoreographie" gemacht, eine Herzuntersuchung. Tja, und da wird dann entschieden, ob ich einen Herzschrittmacher brauche, oder es mit einem "Stent" getan ist. Kannst dir vorstellen, wie mulmig mir ist.und dann noch meine Krankenhausphobie. Ich wünsche Dir alles Gute. Lieber Rainer

7 Antworten zur Frage

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Gibt es eine schwerbehinderung nach entfernung einer nebenniere

GdB/GdS
Verlust, Ausfall oder Fehlen einer Niere bei Gesundheit der anderen Niere
25
Verlust, Ausfall oder Fehlen einer Niere bei Schaden der anderen Niere, ohne Einschränkung der Nierenfunktion, mit krankhaftem Harnbefund
30
Nierenfehlbildung , Nephroptose
ohne wesentliche Beschwerden und ohne Funktionseinschränkung
0-10
mit wesentlichen Beschwerden und ohne Funktionseinschränkung
20-30
Nierensteinleiden ohne Funktionseinschränkung der Niere
mit Koliken in Abständen von mehreren Monaten
0-10
mit häufigeren Koliken, Intervallbeschwerden und wiederholten Harnwegsinfekten
20-30
Nierenschäden ohne Einschränkung der Nierenfunktion , ohne Beschwerden, mit krankhaftem Harnbefund
Weiterleitungshinweis
Wenn vorher eine existierte, dann zu 100% ja.
Das ist aber nicht gut aubereitet, Herr veelelos.
Du hast ja Recht, aber das ist doch logisch, dass wenn bereits vorher eine Behinderung besstand, diese weiterhin gilt.
Es sei denn, und das konnten wir aus der Frage nicht entnehmen, dass die OP an den Nebennieren eben dazu dient, eine Behinderung, die vorher durch die Nebennierenerkrankung entanden war, zu beseitigen.
Sagen wir mal anders :
wenn du meine Antwort gelesen hast , dann weist du um meine Bandscheiben-OP.
Tja, man hat versucht, durch Reha und Medikamente die Behinderung zu lindern.
Aber man kann bzw traut sich nchit mehr, mich daran erneut zu operieren.
Denn wenn es erneut schief geht, dann habe ich vielleicht eine Lähmung, die eine Pflegestufe 2 oder gar 3 bedingt.
Und wenn seit 1993 keine wesentliche Verbesserung zu erwarten ist, wird das der Status Quo bleiben - Leider.
Da trösten mich auch die 235 Euro Pflegegeld/Monat nicht.
Ich wünsche auch dir alles Gute.
Ah, ich erinnere mich an dich, da war doch die Frage mit dem
"Radiergummi" Stimmts?
Also bis demnächst mal wieder.
, Rainer
Wie meinte der ehemalige Gesundheitsminster Rösler noch so treffend.
.ich kann auch einem das Herz rausoperieren.
Wenn der danach immer noch gesund und munter über Tische und Bänke springen kann, dann sehe ich hier keine Notwendigkeit für eine Sondervergütung.
Also kurz und knapp - daran wird das fest gemacht letztendlich.
Wie meinte mein alter Herr damals.
du musst erst den Kopp unter den Armen halten - dann gibts ne Mark mehr auf dein Konto
Manchmal, wenn eine Frage besonders wenig detaiiert gestellt wurde, dann kommen halt ebenso detailierte Kommentare von mir. Wie man an deinem Fall gut erkennen kann, sollten solche Art medizinischer Fragen immer individuell geklärt werden und nicht verallgemeinernd.
Was noch besser erkennbar ist: Man wende sich bei solchen Fragen an die Experten.
DANACH kann man aber hier fagen.