Schule kind nach hause schicken gesetzgrundlage

Eine gesetzliche Grundlage dafür kenne ich heute nicht mehr, aber von der Logik her sage ich mir, dass die Schule nicht verantwortlich sein kann für das Nachhausebringen jeden Schülers. Wenn Eltern nicht wollen, dass ihr Kind, in welchem Alter auch immer, den Heimweg allein antritt, müssen sie für die Abholung Sorge tragen: Eltern selbst, Großeltern, Nachbarn, Abholegemeinschaften.

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Darf die schule eine kind allein nach Hause schicken? Gesetzgrundlage?

So war das ganz früher in DDR-Zeiten. Später weiß ich, dass die Eltern angerufen wurden, um die Abholung zu organisieren. Wie es heute ist, weiß ich nicht mehr, mein Kind ist inzwischen zum Glück ein "gestandenes Mannsbild" und macht mir keine Sorgen mehr.
Jedes Bundesland regelt dass anders , zB bei uns in Thüringen gibt es ein Schulgesetz , dass solche Dinge regelt, schau doch mal auf die HP Deines Bundeslandes, hier der Link zum Thrg. Schulgesetz:
Freistaat Thüringen - Seite nicht gefunden
Wer lange sucht, findet auch ein entsprechendes Gesetz:
Schülerinnen und Schüler der Primarstufe dürfen auch bei unvorhersehbarem Unterrichtsausfall grundsätzlich nur zu den im Stundenplan vorgesehenen Zeiten nach Hause entlassen werden. Über Stundenplanänderungen sind die Erziehungsberechtigten rechtzeitig zu informieren.
Zu finden hier:
http://www.sichere-schule-nrw.de/rechtsvorschriften/pdf/erlass_aufsicht.pdf
Primarstufe ist Klasse 1 - 4
Mrs. Marple