Schule arzt anfragen erfahren was krankheit habe

Mal angenommen ich bin eine längere Zeit krank und die Schule hat die Vermutung, dass ich nicht wirklich krank bin, darf diese sich dann bei meinem Arzt informieren und wird der Arzt darauf antworten?

21 Antworten zur Frage

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Darf die Schule bei meinem Arzt anfragen um zu erfahren was für eine Krankheit ich habe?

Die Schule darf das - nur der Arzt und sein Personal dürfen keine Auskunft geben.
Darf ich den Arzt anzeigen, wenn er das doch macht?
Darfst Du, wenn Du nachweisen kannst, daß er es war, oder einer seiner Angestellten.
.keine Bange, der macht das garantiert nicht. Er würde sich mit einem Verst0ß gegen die ärztliche Schweigepflicht sehr viel Ärger einhandeln.
Der Arzt ist möglicherweise nicht derjenige, der es sagt. Aber Frauen und Schweigepflicht sind keine sichere Bank.
.die sind genauso an die Schweigepflicht gebunden. Dafür würde ich per Anwalt sorgen, dass die die längste Zeit dort gearbeitet hat
Diese sind freilich an die Schweigepflicht gebunden. Aber es wird sehr schwierig sein heraus zubekommen, welche von den Angestellten was gesagt hat. In solchen Fällen braucht man schon einen sehr bissigen Anwalt.
Ich denke nicht, ind em Fall stellt man einfach die Klage gegen die Praxis als solche. Dann hat der chef den Ärger wieder am Hals und am Ende trifft es vielleicht den falschen , aber immerhin jemanden.
Rausreden geht nicht so leicht, irgendwelche Köpfe rollen dann. Und wenn es nur die Kopfe der Optimisten sind, die den Zeitungsartikel über den Vorfall lesen, nachdem man Anzeige gegen Unbekannt gestellt hat. Dann ist die ganze Praxis im Verruf, da sagt der Chef bestimmt "gerne" gegen seine Gehilfinnen aus.
Fragen können sie, aber sicher ohne Erfolg. Ärztliche Schweigepflicht.
Beschatten können sie dich lassen, wenn dringender Verdacht besteht.
Das wäre aber viel zu aufwendig und nicht im Sinne der Schulleitung.
Nein.
Aber sie können im schlimmsten Fall die Krankmeldungen nichtmehr anerkennen und dich zu "ihrem" Arzt schicken. Den erkennst du nicht an und darum tritt der Staat an stelle des Arztes, darum geht man, wenn man auf Nummer sicher gehen will auch immer zum Amtsarzt und nicht zum "Pauli von gegenüber" oder "Doctor Holiday".
Nur das ein Amtsarzt weder krankschreibt oder heilt.
Ein "normales" nicht, aber der Haus- bzw. Facharzt schon.
Krankschreiben tut keiner. Dazu muss eine Krankheit vorliegen, die muss bestätigt sein und fällt unter die Schweigepflicht.
Arbeitsunfähig schreiben geht schon, aber bringt ja nichts. Beispielsweise kann man nicht 50 Jahre wegen "Prüfungsangst" in der Ausbildung bei der Abschlussprüfung krankgeschrieben werden. Theoretisch geht es schon, aber es wird halt nicht anerkannt. Der Amtsarzt geht weniger aus die Symptome ein und mehr auf die Krankheit dahinter. Den bekommt man mit 2Prüfungsangst" nicht so schnell rum, wie den Hausarzt, den man täglich im Aldi beim Einkaufen sieht und der weiß, wie gestresst man ist.
Und heilen tun Ärzte soewieso nur ganz selten: Bei Operationen, beim einrenken, akkupunktieren vielleicht. Meistens verschreiben sie einem irgendein Medikament an das man sonst nicht so einfach ran käme oder sagen man soll sich selber Aspirin und Bepanthen etc. kaufen und bringen einen am Ende nicht viel weiter als das Internet es auch gebracht hätte. Beraten würde ich ihnen einräumen, heilen aber nicht. besonders nicht dem Hausarzt, dessen "Heilung" aus Medikamenten, Zeit und guter Beratung besteht.
Nein darf sie nicht - so wie auch der Arbeitgeber nicht beim Arzt nachfragen darf bzw keine Auskunft erhält!
Meine Ex-Chefin hat das mal gemacht - also ich habe gesagt, das ich bei Doc x war und sie hat dort angerufen.
Da sie das Telefon auf "laut" gestellt hatte, habe ich auch die Antwort der Sprechstundenhilfe gehört!
Die sagte in etwa: Ich kann ihnen nicht sagen ob Frau Pepsi hier war, sollte sie hier gewesen sein, kann und darf ich Ihnen auch keine Auskunft geben. Auf Wiederhören.
Das dürfen sie nicht, und das werden sie auch nicht tun. Besteht der Verdacht, dass du unberechtigt krank geschrieben wurdest, kann die Schule das Gesundheitsamt einschalten.
Die wiederum dürfen den Arzt nach der Diagnose befragen oder eben selbst eine Untersuchung anordnen.
Ob du beim Arzt warst oder nicht, das darf die Schule erfragen, lediglich nicht die Diagnose. Insofern halte ich die Antwort von Pepsi für Phantasie.
Ich halte es für in die ärztliche Schweigepflicht mit eingeschlossen, dass Fremden auch keine Auskunft darüber gegeben wird, ob Herr/Frau xy überhaupt Patient in der Praxis ist. Denn das würde dem Fremden ja schon einen gewissen Aufschluss geben, welche Art von Krankheit Herr/Frau xy hat.
Du darfst das gerne dafür halten. Tatsächlich aber fällt nur die ärztliche Diagnose unter die Schweigepflicht.
Dass das so ist, erkennst du alleine schon daran, dass der Arzt Atteste ausstellt. Die besagen nämlich immer, dass der Patient beim Arzt war, aber nie warum. Logisch - oder?
Atteste werden auf Antrag des Patienten ausgestellt und damit stimmt der Patient dieser Auskunft ja zu.
Glaub's mir einfach mal: die ärztliche Schweigepflicht bezieht sich ausschließlich auf Diagnose und Behandlung.
Nein, theoretisch kannst du auch bei jeder Entschuldigung, wieso du nicht in der Schule warst, schreiben: Persönliche Gründe.
Und die Schule kann nicht verlangen, dass du ihnen sagst, wieso du nicht dort warst.
Nein, darf sie nicht. Die Schule darf dem Grund deines Fehlens nicht auf den Grund gehen wenn du eine Entschuldigung von deinen Eltern hast.
Das darf die Schule sehr wohl, wenn es Zweifel an dem Grund der Entschuldigung gibt oder gar am ärztlichen Attest. Dann nämlich wird die Schule das Gesundheitsamt einschalten, und die werden dann die angebliche Krankheit überprüfen und gegebenenfalls sogar für weitere Atteste das Gesundheitsamt als Aussteller der Atteste anordnen.