Sachkundenachweis pflanzenschutz prüfungsfragen wie ist ablauf

Sachkunde im Pflanzenschutz - Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ZITAT: Im Pflanzenschutzgesetz wird im Zusammenhang mit Pflanzenschutzmitteln sowohl von Anwendern als auch von Verkäufern und von jedem gewerblichen Berater ein Sachkundenachweis über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln gesetzlich gefordert. Lehrgänge an der DEULA Kempen und der DEULA Warendorf bereiten auf die Prüfung vor, die von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen abgenommen wird. . /ENDE ZITAT http://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/pflanzenschutz/sachkunde/pdf/sachkunde-merkblatt.pdf ZITAT: Der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter - Merkblatt Sachkundenachweis Pflanzenschutz - Merkblatt Sachkundenachweis Pflanzenschutz für die Abgabe und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Stand: Juni 2010 Gesetzliche Grundlagen Das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen vom 14. Mai 1998 , regelt unter anderem den Umgang mit Pflanzenschutz- und Pflanzenstärkungsmit- teln. Einzelheiten über die Voraussetzungen für die Abgabe, Beratung über die Anwendung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ergeben sich aus der Pflanzenschutz- Sachkundeverordnung vom 28. Juli 1987 und der geänderten Fassung vom 7. Mai 2001. Mit Inkrafttreten des Pflanzenschutzgesetzes vom 15. Sept. 1986 wie auch der jetzt gültigen Fassung vom 14. Mai 1998 in der Änderung vom 05. März 2008 wird im Zusammenhang mit Pflanzenschutzmitteln sowohl von Anwendern als auch von Verkäufern/innen und von jedem gewerblichen Berater ein Sachkundenachweis über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln gesetzlich gefordert. Dieser Sachkundenachweis soll Gewähr dafür bieten, dass durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln keine vermeidbaren schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder keine sonstigen vermeidbaren schädlichen Auswirkungen, insbesondere auf den Naturhaushalt, entstehen. Für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln in allen Verkaufsstufen gilt dementsprechend, dass der Gewerbetreibende oder derjenige, der für ihn Pflanzenschutzmittel abgibt, über die für eine sachgerechte Unterrichtung des Erwerbers über die Anwendung und die damit verbundenen Gefahren erforderlichen fachlichen Kenntnisse verfügen muss. Gleiches wird auch von Personen gefordert, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen oder zu gewerblichen Zwecken andere über die Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln beraten. Diese Kenntnisse und Fertigkeiten sind der zuständigen Behörde auf Verlangen nachzuweisen. Sachkundenachweis Als Sachkundenachweis im Rahmen einer Berufsausbildung für die Anwendung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln* gilt ein Zeugnis über eine be- standene Abschlussprüfung in den Berufen: – Landwirt/in – Pflanzenschutzlaborant/in – Gärtner/in – landwirtschaftlicher/e Laborant/in – Winzer/in – landwirtschaftlich-technischer/e Assistent/in – Forstwirt/in – eine bestandene Fortbildungs- oder Umschulungsprüfung zum Fachagrarwirt/in Landtechnik oder − geprüfter/e Schädlingsbekämpfer/in – ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder Fachhochschulstudium im Bereich der Agrar-, Gartenbau- oder Forstwissenschaften sowie Weinbau Die zuständige Behörde kann auch den erfolgreichen Abschluss einer anderen Aus-, Fort- oder Weiterbildung anerkennen, wenn die Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten Gegenstand der Ausbildung waren. FF

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Sachkundenachweis für Pflanzenschutz - gibt es da Prüfungsfragen? Wie ist der Ablauf?

von ZITAT: 404 - Leider nicht gefunden
Als Sachkundenachweis ausschließlich für den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln gilt ferner ein Zeugnis über eine bestandene Abschlussprüfung in den Berufen:
− Drogist/in
− Florist/in
− pharmazeutisch-kaufmännischer/e Angestellter/e
− abgeschlossenes Hochschulstudium der Pharmazie
− die Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung pharmazeutisch-
technischer Assistent/in
Für die gewerbliche Beratung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind die glei-
chen Sachkundenachweise gültig, die auch zur Anwendung oder zum Verkauf von Pflanzen-
schutzmitteln berechtigen.
* Achtung! Bei der Abgabe bestimmter Pflanzenschutzmittel sind weitere
gesetzliche Vorgaben zu beachten. Siehe Seite 5 und 6.
Sachkundeprüfungen
Pflanzenschutz-Sachkundeprüfung für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln:
Die Sachkundeprüfung nach § 2 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung setzt sich zusammen
aus einem fachtheoretischen und einem fachpraktischen Prüfungsteil.
Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Gebiete:
1. im Bereich der Kenntnisse
Fortsetzung ZITAT von http://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/pflanzenschutz/sachkunde/pdf/sachkunde-merkblatt.pdf
1. im Bereich der Kenntnisse