Rückzahlungsbescheid kindergeld anfechten

Welche Möglichkeiten bestehen, einen Rückforderungsbescheid anzufechten, der offensichtlich falsch ist bzw. auf falschen Annahmen basiert. Ich habe einen Rückforderungsbescheid erhalten, der mir eine Frist von 2 Wochen einräumt, um ca. 7000 Euro Kindergeld zurückzuzahlen. Dazu bin ich in der angegebenen Frist nicht in der Lage. Kann man sich gegen die Rückzahlung bzw. die Fristen irgendwie wehren (Einstweilig Verfügung, Dienstaufsichtbeschwerde, etc.? Was passiert, wenn ich den Betrag nicht fristgerecht bezahle? Der Bescheid kam als normaler Postbrief und war unvollständig. Ist so ein Vorgehen überhaupt rechtens: "Auch wenn Sie Einspruch einlegen, müssen Sie den Erstattungsbetrag sofort begleichen!" Wer ist hier die Kontrollinstanz? Es kann doch nicht sein, dass man hier der Willkür der Ämter hilflos und ohne echte Einspruchsmöglichkeit ausgesetzt ist. Und es geht noch weiter, man kann zwar Einspruch erheben, der wird dann aber erst in einem "förmlichen Ermittlungsverfahren durch die Bußgeld- und Strafsachenstelle" berücksichtig. Wenn ich 100% überzeugt bin, dass die im Unrecht sind, kann ich dann so ein Verfahren auf mich zu kommen lassen? Welche zusätzlichen Kosten können mir dabei entstehen? Anrufen, und direkt mit den zuständigen Sachbearbeitern reden kann man leider auch nicht.

5 Antworten zur Frage

Bewertung: 1 von 10 mit 1625 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Rückzahlungsbescheid für Kindergeld anfechten

ich habe gerade ein ÄHNLICHES problem und habe einen Merkkatalog neben mir liegen und habe definitiv gelesen,dass egal ob man schulden hat oder nichtes definitiv zurückzahlen muss.
Die schreiben dir nicht umsonst.Allerdings,wenn du das Kindergeld genutzt hast,dann würde ich mich bei denen melden.frage dich:
-Warum schreiben die mir?Irgendjemand muss ja gesagt haben,dass du das Kindergeld nicht richtig genutzt hast!
Melde dich einfach bei denen,wenn du denkst,du bist im Unrecht.wenn du WIRKLICH im Unrecht bist,MUSST du den Betrag jedenfalls zahlen!
bye
Ja, stimmt, aber vielleicht hat er ja recht und die Kindergeldkasse unrecht.
Einspruch kostet nichts.
genau.nur glaube ich nicht,dass die wirklich einfach nur so schreiben,oder!.ich meine:irgendjemand muss dort einen hinweis bekommen haben,dass sie/er sein/ihr kindergeld nicht richtig nutzt.
Es bringt aber nichts hier zu spekulieren:wirklich am besten dort melden und nachfragen,ob etwas schiefgelaufen ist.wenn noch fragen:einfach wieder hier melden
Erstmal bitte Einspruch - schriftlich - Einschreiben und Rückschein - an die Absenderadresse.
Schreibe rein:
Ihr Bescheid vom. AZ:.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen den o. g. Bescheid Einspruch ein.
Begründung folgt.
Das genügt erstmal.
Kindergeld
WDR 2
Einspruch auf Kindergeld- was tun!Wichtig! - Diskussionsforen
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf