Rückzahlung kaution

Mein Handy musste eingeschickt werden. Ich bakam ein Leihhandy für 50Euro Kaution. Das Leihhandy ist leider heruntergefallen und komplett kaputt. Nun will der Shop noch mal 25 Euro extra haben! Oder ich solle mir so ein Handy günstiger besorgen und das dann abgeben. Ich dachte die Kaution ist die Sicherheitsleistung für solche Fälle

2 Antworten zur Frage

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Rückzahlung einer Kaution

Ich habe nur einen Zettel bekommen, wo meine HAndybezeichnung drauf steht, welches Handy ich als Leihgerät bekommen habe und 50Euro Kaution bezahlt habe. Keine Geschäftsbedingungen oder ähnliches. Muss ich jezt noch draufzahlen?
Die Höhe der Kaution kann nicht als Wertbezeichnung des ausgeliehenen Gegenstandes angesehen werden, ist i.d.R. wesentlich geringer! Nicht nur im Handy-Shop und gewiß auch vermerkt im Ausleih-Vertrag.
Auch mit dem Ausleihen hast Du einen Vertrag geschlossen, als Händler muß er ersatzweise irgendwo seine AGBs haben, in deren Artikel dieser Zusammenhang sicherlich zu finden ist. - Immerhin läßt er Dir den Ausweg, ein Ersatzgerät zu besorgen. Darum würde ich mich bemühen, vielleicht geht das ja?
Oder aber: Du, oder Deine Eltern haben eine Privathaftpflichtversicherung? Die sind für derartige Schäden auch zuständig.
Aber zu Deiner ursprünglichen Frage; Ja, ich bin sicher, einen Schaden mußt Du ihm ersetzen, denn die Höhe der Kautionsleistung steht nicht im direkten Bezug zum Wert des Gegenstandes.

Suche Antrag zur Rückzahlung der Kaution

Die Rückzahlung einer Kaution muß doch nicht beantragt werden. Das kann man in einem entsprechenden Brief einfordern.
Du kannst die Kaution ohne Antrag zurückzahlen.