Rückzahlung anwärterbezügen gehalt dualem studium
Bitte um Auskunft zu folgendem Fall:
Ein Beamtenanwärter/ BA-Student geht ein drei Jahre andauerndes Ausbildungsverhältnis mit der Behörde/ der Firma ein.
Wie ihr sicher wisst handelt es sich bei einem solchen Ausbildungsverhältnis um ein duales Studium. Nun mal angenommen der Auszubildende besteht eine theoretische Prüfung an FH/ BA nicht und scheidet so aus dem Ausbildungsverhältnis aus.
Ist er dann dazu verpflichtet die bezogenen Anwärterbezüge bzw. das bezogenen Gehalt zurückzuzahlen?
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Rückzahlung von Anwärterbezügen/ Gehalt bei dualem Studium
Als beamter bist du nicht zu einem erfolg verpflichtet. auch arbeiten fällt nicht drunter, dafür benötigst du als beamter sogar eine expliziten nebentätigkeitserlaubnis.
Als beamter wirst du im gegensatz zu einem normalen menschen nicht für die arbeit bezahlt sondern allein dafür dass du treu gegenüber dem staat bist. Diese Alimentation bedeutet dass es nur einen fall gibt, bei dem du die bezüge zurückerstatten musst: nämlich wenn du untreu bist. also, bei der stasi warst, geheimnisse verrätst oder rausgeschmissen wirst, weil du die goldenen löffel klaust.
Bist du kein beamter und in der ausbildung hast du in deinem anstellungsvertrag in dem genau beschrieben ist unter welchen voraussetzungen du geld zurückzahlen musst.