Rückwirkend krankschreiben wie viel tage
Habe seit Samstag starke Ohrenschmerzen.
War deswegen gestern früh gleich beim HNO.
Er sagte mir das ich eine Gehörgangsentzündung habe.
Daraufhin steckte er mir eine ein Tamponade ins Ohr mit der die Schmerzen bis zum nächsten Tag verschwunden sein sollten. Deswegen hatte er mich nur für gestern Krank geschrieben. Er meinte falls die Schmerzen nicht weg sein sollten, sollte ich daheim bleiben. Und am Donnerstag soll ich nochmal zum nachschauen kommen.
Allerdings sind die Schmerzen nicht weniger geworden. Deswegen bin ich heute nicht zur Arbeit.
Farge:
Kann mich der HNO dann am Donnerstag für heute und evtl. morgen rückwirkend Krankschreiben?
Mein Betrieb sagte mir nämlich ich sollte doch heute oder morgen nochmal zum Arzt und mir ne Krankenmeldung holen. Da mich der HNO nicht 2 Tage rückwirkend krankschreibt.
Wundere mich warum er das nicht machen sollte. Mein Orthopäde hatte mich auch schon mal zwei Tage rückwirkend krank geschrieben.
10 Antworten zur Frage
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Rückwirkend Krankschreiben, wie viel Tage?
Mein Hausarzt macht das auch gelegentlich mal zwei Tage rückwirkend und wenn das mit deinem HNO so abgesprochen ist, warum sollte er es dann nicht machen? Geh einfach wie mit ihm besprochen am Donnerstag wieder hin.
Dadurch, dass es ja eine Anschlusskrankschreibung wäre, sollte das ohne Probleme gehen. Der HNO-Arzt kennt den Fall ja.
Etwas anderes wäre es, wenn Du morgen hingingest und sagtest: "Ich war schon seit Montag deswegen nicht bei der Arbeit.
Klar kann der Atzt das
An deiner Stelle würde ich aber den Arzt wechseln
er scheint nicht besonders kompetent zu sein
Welcher Facharzt ist schon kompetent - außer in seinen eigenen Augen?
In jedem Flle muss Dir Dein Arzt, Deinen Besuch bestätigen - sofern er es für nötig hält kann - muss er Dich aber nicht unbddingt für heute und die Folgetage krankschreiben
Rückwirkend 2 Tage.
Wenn es ein WE war und du regelmäßig nie arbeitest, am WE, wäre ja ab Montag rückwirkend, die Krankmeldung wichtig.
Gehe Morgen früh dorthin, auch wenn er Donnerstag gesagt hat - und sage es, dass du noch eine Krankmeldung benötigst.
Wenn die Schmerzen noch schlimm sind morgen, vorsichtshalber soll er doch bis Freitag krankschreiben - denn, wenn du dich besser fühlst, kannst du nämlich wieder arbeiten gehen, auch wenn du noch krank geschrieben wärest.
Die Krankmeldung dann morgen, das ist ja keine Neuausstellung, sondern, dann wird nur eine Verlängerung eingetragen. Der 1. Tag, als die Diagnose gestellt wurde, bleibt gleich - bis hin zum Soundsovielten.
Dann ist die Krankmeldung lückenlos.
Begründung: heute hattest du solch starke Schmerzen, Schwindelgefühl, Übelkeit, deshalb bist du Mittwoch schon "wieder" da - bzw. konntest nicht heute kommen etc.
Normalerweise dürfte das kein Problem sein.
Wichtig nur: du rufst heute noch deine Arbeitsstelle an - und kündigst an, dass du morgen direkt noch mal zum Arzt musst.
Gute Besserung
Dabei ist die rückwirkende Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.
So heißt es in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung in der Fassung vom 1. Dezember 2003, zuletzt geändert am 19. September 2006:
§ 5 Absatz 3
Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten Inanspruchnahme des Arztes liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden. Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu zwei Tagen zulässig.
Grundsätzlich gilt, dass der Arzt die Arbeitsunfähigkeit nur aufgrund einer von ihm selbst vorgenommenen körperlichen Untersuchung des Patienten bescheinigen darf. Dabei ist der Patient überhaupt nur dann arbeitsunfähig krank, wenn er wegen Krankheit seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlechterung ausführen kann.
Keine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn andere Gründe als eine Krankheit Ursache für die Arbeitsverhinderung sind. Weiterleitungshinweis
In begründeten Fällen kann man zwei Tage rückwirkend krankschfreiben.
Eine Gehörgangentzündung würde nicht zu meinen ganz speziellen Gründen für eine Krankschre4ibung zählen. Ist zwar unangenehm, aber läßt sich prima auch mit Arbeit auskurieren.
Mein bisheriger Hausarzt hat das nie gemacht.
Manche machen es, manche nicht.
Du hättest dich aber auch heute krankschreiben lassen können.
Normalerweise wird soetwas auch nicht gemacht, aber in deinem Fall hat der Arzt dich ja bereits gesehen, und kann bestätigen dass du bereits seit gestern krank bist.
Zur Sicherheit würde ich aber mal in der Praxis anrufen und frage, ob es ausreicht wenn du am Donnerstag hingehst, oder ob du dir bereits heute deine Krankschreibung abholen solltest.
Gute Besserung.
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