Rücktritt mündlichem kaufvertrag

ich gehe ab dem 15.09. studieren und habe mich nach Wohnungen umgesehen und hatte vom Vermieter eine mündliche Zusage.Habe mich dann schnellstmöglich auf die Suche nach einer Küche gemacht und über eine Kleinanzeige in der Zeitung auch eine gefunden und 100€ angezahlt.Jetzt hat mir der Vermieter kurzfristig abgesagt.Der Verkäufer der Küche besteht jedoch weiterhin auf den Kauf der Küche falls ich mich weigere will er einen Anwalt einschalten. Gibt es irgendeine Möglichkeit vom Kauf zurück zu treten?

4 Antworten zur Frage

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Rücktritt von mündlichem Kaufvertrag

Nein. Du wirst dem Verkäufer wohl oder übel den entgangenen Gewinn ersetzen müssen. Hier läßt er sicher mit sich verhandeln, ehe er den Gerichtsärger auf sich nimmt, Allerdings ist auch eine mündliche Zusage ein Mietvertrag, fall ihr euch über die Konditionen, wie Mietpreis, Mietbeginn etc. geeinigt habt. In diesem Fall könntest du versuchen, den vertragsbrüchigen Vermieter schadenersatzpflichtig zu machen.
Ein mündlicher Vertrag kann nur zwischen Kaufleuten zustande kommen, nicht zwischen Privatpersonen.
Etwas anderes wäre es, wenn Du in der Wohnung bereits wohnen würdest und der Mietvertrag lediglich mündlich zustande gekommen wäre.
In diesem Fall wäre mit dem geduldeten Einzug ein Vertrag zustande gekommen.
Die Küche wirst Du entweder abnehmen müssen, oder dem Verkäufer entschädigen. Mit der Anzahlung ist ein Kaufvertrag abgeschlossen worden.
Hm? Mündliche Verträge sind doch prinzipiell gültig.
Rein rechtlich schon.
Es gibt lediglich eine Ausnahme: Wenn schon Geld geflossen ist.
Habe dem Verkäufer meine Situation schon erklärt er sieht sich jedoch nicht einsichtig.Habe ihm sogar angeboten die 100€ Anzahlung zu behalten und die Küche erneut in die Zeitung zu setzen aber auf dieses Angebot ist er nicht eingegangen.