Rückstellungen

Muss ich bei einer Rückstellung die Vorsteuer im neuen Jahr bei einer Reperatur mitbuchen? Beispiel: 31.12: 6160 an 3900 neues Jahr: 3900 + 6160 + 2600 an 2800

2 Antworten zur Frage

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Rückstellungen

Rückstellungen sind in der Regel Verbindlichkeiten, die dem Grunde und der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind, aber mit nachweisbarer Wahrscheinlichkeit eintreffen können.
Ohne Vor- und MWSt zu buchen; die Steuer ist erst zu berücksichtigen, wenn die Rückstellung "aufgelöst" wird, weil tatsächlich eine Leistung mit Rechnung erfolgt.
Also habe ich die Vorsteuer im neuen Jahr richtig gebucht, weil es sich hier ja um eine steuerpflichtige Reperatur handelt?
Mein Problem: Ich bin noch mit alten Kontenplänen verhaftet und musste mich mit den neuen nicht befassen. Deshalb kann ich die Buchungssätze nicht beurteilen, sondern muss mich auf die Aussage beschränken: Vor- und Mehrwertsteuer erst buchen, wenn Leistungsrechnungen vorliegen. Bei der Bildung von Rückstellungen ist dies noch nicht der Fall.

Rückstellungen auflösen?

Ich denke, dass es Pflicht ist die Rückstellung aufzulösen, wenn der Grund dafür nicht mehr besteht. Es würde sonst Deine Buchhaltung verfälschen.
Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden,
soweit der Grund hierfür entfallen ist."
Das steht im HGB. Hört sich eigentlich nach einem Wahlrecht an oder?
Nachdem ich jetzt Buchhaltungsbücher und HGB gewälzt habe, kann ich Dir leider keine genaue Antwort geben. Aber vielleicht stellst Du die Frage mal an ein Steuerforum. Aber es wäre aus meiner Sicht unlogisch wenn eine Rückstellung nicht aufgelöst werden müsste.
hab nochmal genauer nachgeschaut! Die Rückstellung MUSS aufgelöst werden, wenn der Grund nicht mehr besteht!
Ist nur irgendwie blöd geschrieben in dem Paragraphen.
Habe auch immer so meine Probleme mit Gesetzestexten

Was ist der Unterschied zwischen Rücklagen und Rückstellungen?

Unterschied zwischen Rückstellungen und Rücklagen - FIBUmarkt.de
Rücklagen und Rückstellungen werden oft im allgemeinen Sprachgebrauch gleichgesetzt. In der Bilanzierung hingegen ist ein striktes Trennen dieser beiden Begriffe erforderlich, da sie völlig unterschiedlich in ihrer Bildung und Verwendung sind.
Rücklagen sind im Unternehmen gebundenes Eigenkapital. Sie werden durch einbehaltene Gewinne gebildet. Die Bildung von Rücklagen ist zum Teil gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt auch satzungsmäßige Rücklagen, die zusätzlich zu den gesetzlichen Rücklagen gebildet werden können. Im Allgemeinen werden Rücklagen gebildet, um eventuellen Verluste vorzubeugen und somit das Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft zu schützen. Hierbei ist nicht bekannt, ob überhaupt ein Verlust eintreten wird. Dadurch unterscheiden sie sich von den Rückstellungen, da bei diesen von einen möglichen Eintreten einer Verbindlichkeit auszugehen ist. Eine weitere Verwendung ist die Eigenkapitalerhöhung aus zurückbehaltenen Gewinnen.
Rückstellungen dagegen werden von einem Unternehmen gebildet, um drohende Verbindlichkeiten abzudecken. Im Unterschied zu Rücklagen ist dem Unternehmen bekannt, dass eine Zahlung bzw. Verbindlichkeit eintreten kann, deren Ursache im vergangenen Geschäftsjahr liegt. Dem Unternehmen ist nicht bekannt, wann diese Verbindlichkeit eintritt und wie hoch sie sein wird. Rückstellungen können unter anderem für Pensionen gebildet werden, aber auch für Steuern. Hierbei ist zu beachten, dass nur für bestimmte Steuern, wie zum Beispiel der Körperschaftssteuer oder Gewerbesteuer, Rückstellungen gebildet werden dürfen. Weil Rückstellungen für Verbindlichkeiten gebildet werden, gehören sie zum Fremdkapital eines Unternehmen.
Warum müssen Rückstellungen gebildet werden?
Rückstellungen müssen nicht gebildet werden.
Wenn man sie jedoch bildet, verringert es den Gewinn und man hat steuerliche Vorteile.
siehe hier:
Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Wo finde ich das Gesamtkapital in der Bilanz? Gehören Rückstellungen und Verbindlichkeiten auch zum Gesamtkapital? Was noch?
Gesamtkapital - Wirtschaftslexikon
Das Gesamtkapital findet sich in der Bilanzklasse 2 - Passiven - und
setzt sich zusammen aus Fremdkapital, Eigenkapital und passiven
Berichtigungsposten. Rückstellungen gehören zum EK. Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen, die sich aus bestehenden Schulden ergeben und
sind in der Betriebsrechnung unter Kapitalzinsen einzustellen. Die
Schulden selbst gehören in die Passiven unter Fremdkapital.
solon293
Sind Rückstellungen Eigen- oder Fremdkapital?
das ist schwierig. fremdkapital ist doch dadurch gekenzeichnet, dass ein dritter einen anspruch auf bezahlung hat. bei den rückstellungen ist es so, dass der anspruch noch nicht besteht, aber eine inanspruchnahme wahrscheinlich ist. da bei den rückstellungen kein anspruch auf bezahlung besteht, würde ich die unter eigenkapital fassen.
guckt man mal ins gesetz, gibt es leider ein ganz anderes ergebnis: § 249 HGB sagt ja, dass Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden sind. Und Verbindlichkeiten sind nun mal Fremdkapital. Tut mir leid. Mit meiner ersten Einschätzung habe ich voll daneben gelegen.
eine bessere begründung als das gesetz kann es nicht geben! das sichert dir ein Top!
ippi2
nee, schlimmer, ich brauch's für's controlling