Rückstellungen auflösen

Hat man nach $249 III S.2 HGB das Wahlrecht oder die Pflicht die Rückstellung aufzulösen wenn der Grund dafür nicht mehr besteht?

4 Antworten zur Frage

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Rückstellungen auflösen?

Ich denke, dass es Pflicht ist die Rückstellung aufzulösen, wenn der Grund dafür nicht mehr besteht. Es würde sonst Deine Buchhaltung verfälschen.
Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden,
soweit der Grund hierfür entfallen ist."
Das steht im HGB. Hört sich eigentlich nach einem Wahlrecht an oder?
Nachdem ich jetzt Buchhaltungsbücher und HGB gewälzt habe, kann ich Dir leider keine genaue Antwort geben. Aber vielleicht stellst Du die Frage mal an ein Steuerforum. Aber es wäre aus meiner Sicht unlogisch wenn eine Rückstellung nicht aufgelöst werden müsste.
hab nochmal genauer nachgeschaut! Die Rückstellung MUSS aufgelöst werden, wenn der Grund nicht mehr besteht!
Ist nur irgendwie blöd geschrieben in dem Paragraphen.
Habe auch immer so meine Probleme mit Gesetzestexten