Rücklastschrift gebühren

ich hatte leider eine Rücklastschrift von Vodafone. Von dort wird mir folgendes berechnet: Bankgebühr für Rücklastschrift / Rückscheck: 3,56 € Bearbeitung von Rücklastschrift / Rückscheck: 5,11 € Erste Mahnung: 8,00 € Alles natürlich netto-Summen: Macht gesamt 19,84 brutto + 2 € Rücklastschriftgebühren meiner Bank. Sind summa summarum: 21,84 €! Habt ihr solch hohen Gebühren schon mal gehört und ist dies überhaupt zulässig?

4 Antworten zur Frage

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Rücklastschrift Gebühren

Ich habe schon höhere gesehen.
Schreibe ihnen, dass du zum nächst möglichen Zeitpunkt kündigst.
Und mache das dann auch.
Bei den anderen wirst du genauso besch.eiden behandelt!
Die Welt ist schlecht und böse^^.
die 2,00 € seitens Deiner Bank sind unzulässig, weil Du hierfür keinen Auftrag erteilt hast - Die schreiben sie Dir bei Widerspruch auch sofort gut - u n d am nächsten Tag hat Du die Kündigung des Kontos im Biefkasten
ja sowas hab ich leider auch schon erlebt, wenn das Konto nicht gedeckt ist,kostet die Rückbuchung auch Geld, Mahnungen leider auch.
Dagegen kann man nix machen, ausser, Geld auf dem Konto zu lassen
Ja. Die Bank hat durch die Rücklastschrift einen Mehraufwand erlitten. Dazu gehört das Personal, welche die Rückbuchung erkennen und bearbeiten muss. Die Information bzw. Benachrichtung für den berechtigten Lastschrifteintreiber und der Eigentümer des Kontos, über die Rückbuchung.
Die Bank nimmt im übrigen Gebühren von beiden Seiten für diesen Mehraufwand. Aufgrund der Vertragsbestimmungen des Lastschriftverfahren durch Vodafone ist das Unternehmen dazu berechtigt den Anteil der Bankgebühr von dir einzutreiben und nochmal zusätzliche Bearbeitungsgebühren zu verlangen, da auch Vodafone für die Bearbeitung einen Mehraufwand hat.
Alles legetim und berechtigt.
für die Antworten. Na dann kann man da wohl nichts machen.

Gebühren für Rücklastschrift?

Ich meine aber gelesen zu haben, dass die Firma, die von dir eine Einzugsermächtigung hat, dir sowas berechnen darf.
Lastschriftrückgabe: Frist / Dauer und Kosten
schau mal hier, da habe ich was tolles für dich:
http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2002/12/15/index1.html
Deine Bank darf Dir keine Gebühren in Rechnung stellen, wenn sie bei Dir z.B. mangels Deckung nicht abbuchen kann. Derjenige der die nicht eingelöste Lastschrift zurückbelastet bekommt,also von dem Du die Mahnung erhälst, muss auch weiterhin Gebühren zahlen. Es ist also nur die eine Kostenseite abgeschafft worden.