Rueckgaberecht vorwerk haustürgeschäft

Haben bei der Fa. Vorwerk ein zusatzteil für Staubsauger bestellt im Oktober zur Lieferung im Dezember. Haben im Dezember das teil sofort zurückgeschickt, weil wir das Teil nicht haben wollten. Nun sagt Fa. Vorwerk wir können es nicht zurückgeben, weil der Vertrag schon im Oktober geschlossen wurde. Nun meine Frage: Fällt dieser Kauf nicht unter den Begriff Haustürgeschäft, wo das gesetzliche Widerrufsrecht erst mit Lieferung der Ware beginnt?

2 Antworten zur Frage

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Rueckgaberecht Vorwerk Haustürgeschäft

Ich bin kein Jurist sondern allenfals interessierter Rechtslaie, aber nach meinem Wissenstand hast Du absolut recht. Wenn Du etwas per Telefon, Fax, Internet etc bestellst, kannst Du 14 Tage *nach Erhalt der Ware* vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne Begründung etc, es sei denn es handelt sich um speziell für Dich angefertigte Ware, das scheint bei Dir nicht der Fall zu sein. Dieses regeln die Paragraphen im BGB die früher als eigenes "Fernabsatzgesetz" nun im Kapitel Kaufverträge zu finden sind.
312d
Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.
Die Widerrufsfrist beginnt bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger.
355
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger.