Rotes kennzeichen

hallo, ich möchte mir ein kfz in dresden kaufen weiß aber nicht wie diese sache mit roten kennzeichen funktioniert. ich wohne in rostock und währe frühestens am 2.01. wieder in rostock. könnt ihr mirsagen wie ich das alles anmelden kann und wielange ich

3 Antworten zur Frage

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Rotes kennzeichen

rote Kennzeichen sind reine Händlerkennzeichen die von denen nur aus der Hand gegeben werden wenn du bei denen ein Auto kaufs.
Kaufst du es von Privat so gibt es Kurzzulassungen bei der Zulassungsstelle
weiteres schau hier
Überführungskennzeichen? - BMW-Treff Forum
Das nennt man nicht Kurzzulassungen sondern Kurzzeitkennzeichen.
Abber der Link ist gut.
Das sg. rote Händlerkennzeichen darf vom Händler grund-
sätzlich nicht weggegeben werden. Wenn ich als Kauf-
interessent eine Probefahrt mit rotem Kennzeichen unter-
nehme, hat der Händler selbst od. eine von ihm beauf-
tragte Person anwesend zu sein. Die Einhaltung dieser
Regel wird von der Polizei gelegentlich kontrolliert.
Es hat sehr viel Mißbrauch mit diesen Kennzeichen gegeben.
Fragen der Haftung u. Versicherung spielen u.a. eine
Rolle usw.
Antwort von Blauweis ist super.
Kurze Ergänzung: Für eine Überführung kann jeder bei der Zulassungsstelle s. g. Kurzzeitkennzeichen beantragen.
Man benötigt lediglich etwas Geld, Personalausweis und eine Versicherungsbestätigung.

Rotes Kennzeichen! Kostet das was?

vielleicht ist Euch mit einem Kurzzeitkennzeichen weitergeholfen, gilt für 5 Tage und kostet : um die 20 Euronen
Kurzzeitkennzeichen | STVA
Es ist nicht kostenlos! Zudem muss eine Versicherung gezahlt werden - Kostenlos bestenfalls, wenn es Dir ein befreundeter Autohändler zur Verfügung stellt.
Rote Kennzeichen gibt es für Privatkäufer nicht mehr, sondern nur noch die oben verlinkten Kurzzeitkennzeichen. Die Bürokratie dahinter kostet ca. 40€ und dann müsst ihr das noch stanzen lassen.
Ganz wichtig: vorher genaues Datum festmachen, Kurzzeitkennzeichen gelten nur für 5 Tage.
Noch wichtiger: vorher die Versicherung anrufen und dort den Versicherungsschutz für die paar Tage klarmachen; hat bei mir nicht mal was extra gekostet.
Du benötigst kein rotes Kennzeichen dass Du auch nicht bekommst weil es ein Händlerkennzeichen ist sondern ein Kurzzeitkennzeichen, im Schnitt etwa 70 incl. Versicherung, sie wird aber gutgeschrieben
Polizei hat das höchtpersönlich getern zu uns gesagt dürfen es so nicht irgendwo parken
Wir haben den Wagen geparkt und die Polizei meinte dann das wir ohne dieses Kennzeichen nirgends parken dürfen, bevor es nicht angemeldet ist.
Ohne Kurzzeitkennzeichen? Das ist richtig, aber die Roten Nummern bekommen nur Gewerbetreibende
genesis2 hat Recht: Nix mit rotem Kennzeichen. Kurzzeitkennzeichen bei der örtlichen Zulassungsstelle und ab dafür.
Und das Ganze natürlich, BEVOR ihr das Auto abholt.

Unterschied rotes KFZ-Kennzeichen und normales KFZ-Kennzeichen?

Du kannst kein rotes Kennzeichen mitbringen, da die nur an Händler ausgegeben werden. Was du brauchst, ist ein "Überführungs- oder Kurzzeitkennzeichen". Dies ist nur für bis zu 5 Tage gültig und damit darf auch ein noch nicht angemeldetetes Fahrzeug im Strassenverkehr benutzt werden.
Analog zum Kurzzeitkennzeichen für Privatpersonen ist auch ein rotes Kennzeichen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen bestimmt. Die Gültigkeit ist jedoch nicht auf nur 5 Tage beschränkt. Darüber hinaus wird es nur an Händler ausgegeben. Als Händler gelten unter anderem Kfz- und Teilehersteller, Kfz-Händler sowie Kfz-Werkstätten.
Rotes Kennzeichen, rote Nummernschilder: Infos und Kosten
>> Was Du brauchst, sind Kurzzeitkennzeichen, die Dich berechtigen, das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen, bis Du das Fahrzeug angemeldet hast.
Rotes Kennzeichen für Händler , zur Probe ,- Prüfungs - und Überführungsfahrten von noch nicht zugelassenen Fahrzeugen.
Du brauchst ein Kurzkennzeichen ist schwarz bis zum endgültigem Kennzeichen auch schwarz.
Gib dem Verkäufer mal den Tipp, dass es schon seit fast 1998 keine "roten Kennzeichen" mehr für Privatpersonen gibt. Der richtige Begriff "Kurzzeitkennzeichen" wurde ja schon genannt …