Rentenauszahlung sozialamt geld einbehalten
Meine Mutter bekommt ca 1100 euro
Rentenbeitragzahlung ausbezahlt
darf das sozialamt ihr dieses Geld
wirklich abnehmen.ihr sacharbeiter
verlangt dies von ihr obwohl sie nichts gespartes hat.
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Rentenauszahlung darf Sozialamt Geld einbehalten
Meine Mutter bekommt diese 1100€ als sog.Beitrags Rückerstattung da sie nie eine Rente Beantragt hat.Sie hat sich Ihre Rente
vor Jahren Auszahlen lassen und dies sind Restbeträge sie hat jetzt auf verlangen des amtes die Rente beantragt doch fehlen ihr mindestens noch 15 monate um eine kleine summe zu bekommen was sie in ihrem alter 75 nicht will und Finanziell auch nicht kann.Also sagt das amt das es diese summe bekommt.Ich Persönlich verstehe dies nicht denn ich würde es als spargeld sehen was vor ihrer bedürfitgkeit erwirtschaftet wurde und unter die freigrenze fällt
für den schnellen repley
nochmal für die Geduld mit mir.
Fange noch mal neu an hab da etwas durcheinander Gestiftet.
Meine Mutter Bekommt Grundsicherung.
345€+507€ Miete + 60€ Heizkosten =912€
Davon werden ihr 217€ Witwenrente wieder
Abgezogen.
Nun wie Gesagt sie hat nie Rente beantragt da sie sich diese für ihre selbstständigkeit hat auszahlen lassen.
Nun mein fehler! sie bekommt keine 1100€
Zahlung sondren müsste diese summe noch
Nachzahlen um eine anwartschaft zu bewirken. Sie hat aber 24 Monatsbeiträge Zu erwarten die sie noch nach der Auszahlung ihre Rente einzahlte.
Und diese Geld will das Sozialamt, wie Gesagt sie hat keinerlei Vermögen und kommt mit meiner Hilfe Knapp über die Runden.
Wenn ich von den Eigezahlten Beiträgen
Ausgehe kommt eine Summe unter 750€
Heraus und um diese Summe geht es nun
die Beitragsrückzahlung anstünden.
Darf das Amt darauf zugreiffen.
Ich hoffe nun es besser erklärt zu Haben.
.Müller
Warum bekommt sie diese Rückzahlung? Das ist für diesen Fall wichtig für weitere Ratschläge, ansonsten kann ich nur allgemein sagen:
1100 Euro monatlich oder einmalig?
Wenn monatlich, dann überschreitet sie mit dieser Einnahme dauerhaft die Höchstgrenzen für eine weitere Unterstützung durch das Sozialamt.
Wenn einmalig, dann greift das sogenannte "Zuflussprinzip", d.h. Einnahmen in dieser Höhe bewirken im Monat der Einnahme , daß sie mit den Zahlungen des Sozialamts verrechnet werden und Überzahlungen vom Sozialamt zurückverlangt werden.
Wenn sie also z.B. 300 Euro monatlich vom Sozialamt erhält, dann muss sie für diesen einen Monat die 300 Euro zurückzahlen, ihr bleiben dann noch
die restlichen 800 Euro übrig, welche danach Vermögen sind und wenn sie unterhalb der Freigrenzen liegt, darf sie diese behalten.
Ok. Also eine Einmalzahlung. Das ist schon mal gut. Und wie viel bekommt sie monatlich vom Sozialamt?
Stimmt nicht ganz.Einmalige Einnahmen sind auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen und auf die Leistungen monatlich mit dem ensprechenden Teilbetrag anzurechnen