Regelt kommunen

.,dass gegen illegale Beschmieren und Herunterreißen von Wahlplakaten vorgegankgen wird?

2 Antworten zur Frage

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Wer regelt in den Kommunen.

Wahlplakate überkleben und abhängen: Strafbar?
Wer missliebige Wahlplakate abhängt und wegträgt, begeht einen Diebstahl.
Das Übermalen von Wahlplakaten ist eine Sachbeschädigung begangen nach § 303 Abs. 1 Strafgesetzbuch.
Für beides zuständig : Die Polizei , wenn es denn angezeigt wird.
Allerdings kommt sogar noch der Staatschutz an den Start:
Sämtliche Anzeigen werden oder wurden an die Abteilung Staatsschutz weitergeleitet, sagte Dzuballe, da es sich neben dem Tatbestand „Sachbeschädigung“ auch um „Behinderung der Wahlausübung“, und damit eine politisch motivierte Straftat handele.
Wahlplakate: Staatsschutz ermittelt nach Schmierereien | Kölnische Rundschau
Conclusio : Die Polizei nimmt an ,der Staatschutz hat die Arbeit.
sachbeschädigung - aber regeln tun die nix - wär ja was ganz altes
Ja, wenn jemand erwischt wird ist die Plizei zuständig, was soll man da regeln? Die Regeln bestehen ja bereits.