Rechtswahrungsanzeige nach 94 abs 4 sozialgesetzbuch

94 SGB XII Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen Für die Vergangenheit kann der Träger der Sozialhilfe den übergegangenen Unterhalt außer unter den Voraussetzungen des bürgerlichen Rechts nur von der Zeit an fordern, zu welcher er dem Unterhaltspflichtigen die Erbringung der Leistung schriftlich mitgeteilt hat. Wenn die Leistung voraussichtlich auf längere Zeit erbracht werden muss, kann der Träger der Sozialhilfe bis zur Höhe der bisherigen monatlichen Aufwendungen auch auf künftige Leistungen klagen. SGB 12 - Einzelnorm Nach § 94 Abs. 4 SGB XII setzt die Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen aus dem übergegangenen Unterhaltsanspruch neben den Voraussetzungen des Bürgerlichen Rechts voraus, dass dem Unterhaltspflichtigen die Gewährung der Sozialhilfe schriftlich mitgeteilt worden ist. Die Mitteilung erfolgt durch die sog. Rechtswahrungsanzeige. Diese Mitteilung muss enthalten, dass , an wen und seit wann Sozialhilfe geleistet wird. Die Rechtswahrungsanzeige ist kein Verwaltungsakt, sondern hat vielmehr den Charakter einer zivilrechtlichen Erklärung, dass der Hilfeempfänger unterhaltsbedürftig ist und dass Unterhaltsgläubiger nunmehr der Sozialhilfeträger ist. Entscheidend für die Frage, von welcher Zeit an der Sozialhilfeträger aus dem übergegangenem Anspruch Unterhalt für die Vergangenheit verlangen kann, ist der Zugang der Rechtswahrungsanzeige beim Unterhaltspflichtigen, insoweit ist ein Zugangsnachweis erforderlich. Der übergegangene Unterhaltsanspruch wird geltend gemacht, indem der Sozialhilfeträger unter Bezugnahme auf die Rechtswahrungsanzeige den Unterhaltspflichtigen zur Zahlung eines bestimmten Unterhaltsbetrages auffordert. Diese Zahlungsaufforderung ist kein Verwaltungsakt, sondern eine zivilrechtliche Inanspruchnahme. Bei Zahlungsverweigerung ist deshalb die Forderung vor dem zuständigen Zivilgericht einzuklagen. Politik & Verwaltung - Stadt Hamburg. Und nun die Details der Ansprüche und Freibeträge: Unterhalt für Eltern Anwalt Bonn Dr. Palm http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,OID5861620_REF1,00.html http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/397/38359/ http://www.mdr.de/hier-ab-vier/guter-rat/1353919.html

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