Rechtssprechung nebenkosten

Wir haben den Vermietern meines Lebensgefährten eine einstweilige Verfügung zukommen lassen, weil hier seit Wochen die Heizung nicht einschaltbar ist und das Wasser inzwischen praktisch an den Wänden runterläuft. Hintergrund: Vermieter sind die Eltern meines Lebensgefährten. Es existiert ein Mietvertrag aus dem Jahr 1994 zwischen ihm und seiner Exfrau sowie seinen Eltern. Seit dieser Zeit wurden immer mal wieder mündliche Veränderungen durchgeführt, die niemand schriftlich festgelegt hat. Letzter Stand ist, daß er lediglich Nebenkosten in Höhe von 130,- € zu entrichten hat. Seit einigen Jahren gibt es nun wohl Probleme mit der Heizweise seines Vaters. Kein Raum packt hier im Winter auch nur im Ansatz die 20 Grad Grenze. Ich lebe seit letztem Winter hier und auch da mußten wir schon mit einem Elektrostrahler zuheizen, weil es einfach zu kalt war. Hinzu kamen dann im Laufe der Monate diverse zwischenmenschliche Probleme, wie zum Beispiel das Lesen unserer Post, Kontrolle unseres Mülls, Beleidigungen seitens seiner Eltern. Mein Lebensgefährte hat daraufhin im März dieses Jahres die Zahlung der Nebenkosten komplett eingestellt und wir haben uns ein Haus gekauft, was aber frühestens im März 2008 bezugsfertig sein wird. Finale der ganzen Geschichte ist nun, daß seine Eltern den Wasserzulauf der Heizung zu uns gesperrt haben und wir seit Wochen im Kalten sitzen. Es gehen unsere Möbel kaputt, die Wohnung ist inzwischen durch Nässe und Schimmel komplett sanierungsbedürftig und mein Partner hat Wasser in der Lunge, sowie eine schwere Bronchitis. Daraufhin haben wir eine einstweilige Verfügung erwirkt und morgen ist eine Anhörung vor Gericht. Heute kam nun mit der Post ein Brief seiner Eltern, daß die der Verfügung widersprechen, weil es ohne Geld keine Heizung gibt und wir ja mit Hilfe von Gasheizöfen und Elektroöfen heizen könnten, so daß Schäden an Gesundheit und Mobiliar auszuschliessen seien. Bin nun gespannt, wie das morgen ausgehen mag. Wir sind ja bereit zu bezahlen, aber eben nur dann, wenn eine vernünftige Heizmöglichkeit gegeben wird. Wer kennt sich aus und hat eine Ahnung, wie die Rechtssprechung das sieht.

4 Antworten zur Frage

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Rechtssprechung bei Nebenkosten

grundsätzlich muss einen bestimmten Zeitraum des Jahres JEDENFALLS geheizt werden, außerdem zusätzlich, wenn es witterungsbedingt nötig ist. Ausserdem muss eine gewisse Gradzahl in den Räumen erreicht werden - unter 20 reichen da bestimmt nicht.
Ohne Geld keine Heizung, klar - aber hier war zuerst keine Heizung da, so dass eine Mietminderung bis zur Behebung des Mangels erlaubt ist. Wegen der Schäden an den Möbeln würde ich einen Anwalt konsultieren.
Aber ich denke auch, dass Eure Chancen sehr, sehr gut sind, fürchte aber, dass sich die Schwiegereltern bald was Neues einfallen lassen werden und Ihr erst mit Auszug Eure Ruhe haben werdet.
Lass mich doch wissen, wie es ausging!
& viel Erfolg
Hallo, wir sind gerade zurück von der Anhörung. Es hat einen Vergleich gegeben, mit dem wir mehr als zufrieden sind. Ab sofort wird hier anständig geheizt, die Eltern bekommen ab Dezember wieder Nebenkosten bezahlt und wir werden hier zum 31.5.2008 ausziehen. Ist doch wunderbar. Natürlich müssen wir jetzt zivilrechtlich weitermachen, um unsere Schäden bezahlt zu bekommen und um klar zu stellen, daß wir für Schäden am Parkett, Fliesenfugen und Wänden nicht zuständig sind. für die mutmachende Antwort und noch eine schöne Restwoche. Mit vielen , hoffentlich jetzt bald wieder aus einer warmen Wohnung, Zebra
Ich wünsche Euch ganz viel Erfolg bei den noch folgenden Kämpfen vor Gericht - aber wenn man weiß, dass man hinterher in eine warme Wohnung kommt, ist das alles schon nicht mehr so tragisch, gell!
Wünsche Dir auch noch eine shcöne Restwoche.
Schratzen
Ich denke, das ihr morgen zu eurem Recht kommen werdet. Es besteht ein Mietvertrag und dieser muss auch eingehalten werden.
Ich glaube auch, das die Schäden an Möblen usw. durch diese Eltern einklagbar sind. Ich glaube aber, das dazu ein Zivilprozess erforderlich ist.
da bekommt ihr recht Ich hätte keine Miete mehr gezahlt da hätte die heizung nich ab schalten dürfen es muss ja 21 Grad sein in der Wohnung
ich habe auch bei Gericht recht bekommen und brauchr nichts zurück zahlen