Rechtsschutz weigert sich fall übernehmen

ich habe letztes jahr nov bei der advocard eine rechtsschutz über 3 jahre abgeschlossen. bei der beratung durch den vertreter erwähnte ich dinge, die mit dabei sein müßen. nun ist ein fall eingetreten, bei dem es um diebstahl von 2 kühen geht, ich einen anwalt brauche, und die advo nun weigert, dies zu übernehmen. mit der begründung, dies sei eine art selbstständigkeit. dazu gibt es folgendes zu sagen, ich mußte mich mein landwirtschaftsamt registrieren, um die kühe anmelden zu können. somit zählt man automatisch als nebenerwerbslandwirt. aber ich habe weder einen gewerbeschein, noch muß ich steuererklärungen abgeben. dies sagte ich auch der advocard. welche aber darauf beharrt, dies sei eine selbstständigkeit welche nicht mit drin ist. nun hatte ich dem vertreter bei abschluss dies aber gesagt, das meine tiere mit drin sein müßen. dies verneint er jetzt, fragt aber nochmals bei der advo nach, ob nicht doch eine übernahme möglich ist. dies dauert nun schon wieder über 1 woche.und kein ergebniss. ist hier eine kündigung wegen falschberatung möglich?

18 Antworten zur Frage

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Rechtsschutz weigert sich fall zu übernehmen.

Man suche sich einen Fach-Anwalt für Versicherungsrecht und mache für die ADVO-Card einen neuen Fall auf. Ob die Frage vom Mediator vollständig beantwortet wurde wage ich zu bezweifeln, oder geht es tatsächlich nur um die entwendete Kuh? Wofür soll man da denn streiten mit Rechtsanwalt? Schadenersatz vom Unbekannten?
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Also ist der Dieb nun bekannt oder hat man wenigstens einen belastbaren Verdacht? Dann würde auch der Rechtsanwalt Sinn machen.
die sachlage ist folgende.
ich habe beide kühe 2008-2009 gekauft.
dez 2010 kam es zum streit mit meinen eltern, die rinderpässe lagen zu der zeit in deren haus. sie gaben-geben mir die rinderpässe nicht heraus, haben beide kühe auf ihren namen angemeldet, das landwirtschaftsamt hat die ummeldung trotz meinem dementi zugelassen, april 2011 haben diese eine kuh geschlachtet, möglich, da die kuh auch auf ihren namen lief.edie andere kuh lebt noch, da möchte ich die herausgabe des passes, damit ich sie holen kann, für die andere schadensersatz. eine kaufquittung habe ich leider nicht, da der bauer, wie jetzt erst herauskam, die kühe schwarz verkauft hat, also sie bei sich zwar als abgang und ummeldung auf meinen namen gemeldet hat, aber keine einname dafür verbucht. somit habe ich als einzigen beleg die ummeldungen von dem bauern 2008,2009 auf meinen namen.
noch zur erklärung: mit den rinderpässen verhält es sich ähnlich wie beim kfz, wer den brief hat, der besitzt es.
Ich sehe den der den Kaufnachweis führen kann als reellen Eigentümer nicht Besitzer der Sache an.
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Wenn der Verkäufer bezeugen kann oder Du den Nachweis führen kannst, dass Du die Sache bezahlt hast, dann sollte einer Herausgabe notfalls per Vollstreckungsbeamten nichts im Wege stehen. Kannst Du das nicht und deine Eltern halten die Papiere samt Besitz der Sache , dann sieht es schlecht aus für Dich.
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Im Falle der Herausgabe müssen gezogene Vermögensvorteile durch z.B. Milchverkauf / Kälber auch herausgegeben werden, natürlich auch Kost & Logie entschädigt werden.
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Abusus non tollit usum
Wenn man sich den Brief auf unrechtmäßige Weise angeeignet hat kann er kein Eigentum begründen.
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Argumentum e contrario
Ob deine Eltern den Umstand des Schwarzverkaufs glauben für sich ausschlachten zu können bleibt deren Glaube.
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Ob der Verkäufer schwarz verkauft hat oder nicht bleibt sein Problem, er sollte nur nicht als Zeuge kippen wenn es um den Nachweis der Kaufpreiszahlung geht und dies könnte passieren zumal er dann mit weiteren Schritten wegen Steuerhinterziehung rechnen könnte, wenn dieser Umstand. Allerdings wäre das sein Problem wenn er Steuerhinterziehung betreibt nicht deines, es sei denn Du hast ihn gar dazu aufgefordert "schwarz" zu verkaufen. um einen Preisvorteil zu erzielen.
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Dein Problem ist der Kaufnachweis, sowie der auf sicheren Füßen steht, steht der Einforderung nichts mehr im Wege.
Ich empfehle die Einschaltung eines Rechtsanwalts ansonsten wirst Du nichts erreichen können wie Du die Sachlage beschreibst. Möglicherweise kann der Rechtsanwalt in eine geschickte Verhandlung mit deinen Eltern eintreten und die Sache so regeln. streitlos ist immer besser. Andere Möglichkeit wäre ein Mediator der insgesamt günstiger kommt und auch eine saubere Lösung herbeiführen kann.
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et situs vilate inis et avernit!
Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar!
Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts
ein schreiben des rechtsanwaltes an meine eltern ist rausgegangen, eine ablehnung kam prompt zurück. sie seien eigentümer. danach bemühte ich die retschschutz, die mittlerweile doch am überlegen ist, zu übernehmen. vom bauern habe ich ein schreiben, das die kühe von ihm auf meinen namen umgemeldet wurden. für mehr ist er, nicht zu haben. ich denke, dies alles erklärt, warum nicht polizei sondern anwalt. weil eben alles auf den ersten blick nicht zu 100% klar erscheint.
Ja, so einen Sachverhalt hatte ich mir schon ungefähr erdacht.
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Aus welchen Gründen glauben die Eltern denn "Eigentümer" der Sache zu sein? beahupten kann man vieles. Weil sie den Brief halten obgleich der doppelt vorhanden ist oder behaupten sie auch den "Kaufpreis" hierfür entichtet zu haben - also die Sache reell erworben zu haben?
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Dein Anwalt soll am Ball bleiben - soweit - deine Angaben zutreffen! Ich würde ihn unmissverständlich fragen "was" gegen eine Klage spricht und ob deine Eigentumsnachweise und Zeugenaussage nicht ausreichend sind die Besitzverhältnisse zu klären. Sollte es an den Kosten scheitern könnte auch Prozesskostenhilfe eine Möglichkeit bieten. weiss dein Anwalt aber.
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Viel Glück!
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et situs vilate inis et avernit!
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wenn man Opfer eines Diebstahls geworden ist - egal ob selbständig oder nicht - benötigt man keinen Rechtsanwalt -
Einen Diebstahl bei der Polizei zur Anzeige bringen kann doch wohl jeder Bürger ohne anwaltlichen Beistand
anwalt wird hier benötigt. leider nicht ganz so einfach die sachlage.
zutreffend ist, daß Landwirte auch im Nebenerwerb keiner Gewerbeerlaubnis bedürfen - Gleichwohl ist es eine selbständige Tätigkeit, die nach den ARB der Rechtsschutzversichrer ein zusätzliches Risiko darstellt, was auch gesondert versichert sein muß, um im Schadensfall Deckungszusage zu bekommen -
Tipp: Unter Hinweis auf die offenbar unzureichende Aufklärung bei Versicherungsabschluß den Rechtsschutzversicherer um Kostenübernahme im Wege der Kulanz zu bitten
auf dem wege der kulanz habe ich es schon probiert. der vertreter versucht dies zwar auch nochmals, aber für den fall, sie lehnen ab, kann ich vorzeitig kündigen? immerhin wurde bei abschluss die übernahme bei derartigen dingen zugesagt, was nun nicht eingehalten wird.
Sonderfall: Kündigung der Rechtsschutzversicherung nach einer Ablehnung der Leistung mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres, obwohl Leistungspflicht bestand - Du mußt es allerdings beweisen können -
ansonsten kann Dich aber jeder Rechtsschutzvesicherer nach jedem Schadensfall, wo er eintreten mußte, rauswerfen
übernimmt eine rechtsschutz eine klage gegen sich selbst? immerhin hat mich der vertreter total falsch beraten.
Die Beratung für dass Aufgeben einer Anzeige erledigt die Polizei, ein Anwalt ist hierfür eigentlich nicht nötig.
Hast du beim Vertragsabschluss nicht nachgeschaut ob der Vertreter die zusätzlichen Angaben mit aufgenommen hat?
Wenn er dies nicht getan hat, könntest du noch auf eine Kulanzvereinbarung hoffen.
Schreibe deiner Versicherung einen höflichen Brief und erwähne dass eine entsprechende positive Entscheidung auch Auswirkungen auf eine Vetragsverlängerung hätte.
Ob du den Vertrag dann tatsächlich verlängerst oder nicht, ist deine Sache, da die Versicherung aber nur ungern Kunden verliert bewirkt ein solcher Hinweis doch schon einiges.
der advo ist dies absolut wurst. nachdem ich nun im i net einige bewertungen der advo durchgelesen habe ist mir auch klar, warum. die wollen nur geld. allzuoft kommt bei der ersten inanspruchname die kündigung.
Die ADVOCARD wird doch als Anwaltsliebling gepriesen. und der Manfred Krug hat zigtausende erhalten das Produkt zu bewerben. Da ist das Leistungsverhalten doch sehr fragwürdig. aber ein allgemein zunehmendes Phänomen derartiger Versicherer. Man suche sich einen soliden Rechtschutzversicherer und gebe nichts auf EIgenwerbung diverser zum italienischen Konzern Generali gehörender Gesellschaften. ÜBrigens die GENERALI baut auch Personal ab. die Kostenquote muss reduziert und Gewinnsituation aufgebessert werden. Auf welchem Rücken dies geschieht wird mit Ihrem Fall mal wieder offensichtlich. "große Werbung kleines Leistungsverhalten.
Dass du nicht unbedingt einen Anwalt brauchst ist klar, aber das Thema mit der Rechtsschutz ist ja ein anderes. Wenn du eine Mitversicherung dieses Nebenerwerbs beantragt hast und es nicht mitversichert wurde trotz Zusage, sollterst du ein beratungsverschulden vorwerfen, aber natürlich auch nachweisen. Hast du den Außendienstler, der die Versicherung verkaufte, schon darauf angesprochen? Gibt es ein Beratungsprotokoll.
Die Versicherung ergumentieren oft damit, dass auch du als Kunde die Pflicht hast, den Vertrag bzw. die versicherungspolice genau zu prüfen, daher kann es sein dass sie dir zumindest ein Mitverschulden vorwerfen werden.
beratungsprotokoll gibt es nicht. angesprochen habe ich den vertreter darauf, er meinte erst, soetwas sei nicht dabei, als ich ihm sagte, dies wurde von mir und meiner frau erwähnt, daß das mit dabei sein muß, war er ruhig, und sagte, evtl wäre bis donnerstag eine überarbeitete entscheidung der rechtsschutz da.
gleichzeitig habe ich der rechtsschutz noch einen brief geschrieben, wo ich die beratung erwähnte.
Dann sieht es ja ganz gut aus. Grundsätzlich MUSS meines Wissens aber 2-3 Jahren ein Beratungsprotokoll erstellt werden. Ich würde nun mal die neue Entscheidung abwarten und weiter sehen.


versicherung
Ist ein Einschreiben versichert?

- sehr energisch davon abgeraten und auch auf die fehlende Versicherung hingewiesen. oh, okay,!


anwalt
Kennt jemand einen guten Anwalt, der auf Scheidung speziallisiert ist, im Raum Bühl

- anderem hier: http://anwaltsuche.anwalt-suchservice.de/anwaltsuche/standard/index.html- Unterlagen auf dem Amtsgericht vorliegen müssen! In dem Fall ist wichtig, dass du einen Fachanwalt für Familienrecht -


rechtsschutz
andere seite wie flickr.de?

- seite vorschlagen, wo man, wie auf flickr, bilder ohne rechtsschutz runterladen und verwenden kann? Hallo Da_Lina, es kommt -