Rechtslage autounfall

Beim Rückwärts Ausparken hat es gekracht. Die andere wollte auch gerade ausparken und wir haben uns nicht gesehen. Dann haben wir beide doch gleichermaßen Schuld oder nicht?

3 Antworten zur Frage

Bewertung: 2 von 10 mit 1331 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Rechtslage bei Autounfall

ich würde denken,das es für beide verkehrsteilnehmer eine teilschuld gibt.
kommt drauf an wie ihr zusammengestoßen seid
wenn ihr beide genau gleich die schäden habt dann seid ihr beide gleich schuld
ist aber fahrer a dem fahrer b in die seite gefahren, weil fahrer b schon ein kleines stück weiter ausgeparkt war, so ist fahrer a schuld
Na super, ich wäre dann Fahrer a.
Sie bespricht es mit ihrem Mann! Sie wusste auf Anhieb nicht, ob die Delle von mir kommt, oder schon da war, weil vorher wohl auch schon ein Schaden vorhanden war. außerdem hat sie gemeint, das Auto sei schon so alt, dass sie da eh nix mehr dran machen.
Aber ich frage mich gerade, ob das nicht unfair ist. wenn der andere aber nur deswegen weiter aus der Parklücke draußen war, weil er mehr Gas gegeben hat?