Rechtsanspruch strassenbeleuchtung wiederherstellung nicht intakten straßenbeleuchtung

In der Straße, wo ich etc. andere Anwohner wohne/n wurde bisher jeden Abend bei Einbruch der Dunkelheit die Straßenbeleuchtung seitens der Gemeinde eingeschaltet. Seit einiger Zeit stellte ich fest, dass die Straßenbeleuchtung in unserer Straße nicht mehr funktionier bzw. nicht mehr eingeschaltet wird. Ich habe mich vor einigen Tagen mit unserer hiesigen Gemeindeverwaltung in Verbindung gesetzt und den derzeit vorhandenen Missstand der nicht funktionierenden, nicht mehr vorhandenen Straßenbeleuchtung unserer Straße gemeldet! Eine Angestellte der hiesigen Stadtverwaltung sagte mir zu, dass sie meine Info an die für den Fall zzuständige Stelle weiterleiten wird! Seitdem ist aber noch Nichts bzgl. der nicht mehr leuchtenden Straßenbeleuchtung in unserer Straße geschehen! An welche höhere Stelle kann man sich als Bürger weiterhin wenden, damit die Straßenbeleuchtung in unserem Wohngebiet/ in unserer Straße endlich wieder in Funktion gesetzt wird?

8 Antworten zur Frage

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Gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Strassenbeleuchtung bzw. auf die Wiederherstellung der nicht intakten Straßenbeleuchtung?.

An wen du dich entsprechend wenden musst hängt natürlich davon ab wo du wohnst, denn die Struktur der Verwaltungsbehörden unterscheidet sich ja von Land zu Land, Kommune zu Kommune erheblich.
In den meisten Bundesländern besteht jedoch für die Kommunen keine Pflicht zur Straßenbeleuchtung, außer zur Gefahrenabwehr Das heißt du kannst das zwar fordern, ob die Behörden dem jedoch nachkommen ist höchstwahrscheinlich ihre Entscheidung.
Einen Rechtsanspruch gibt es wohl nicht. Es gibt sogar immer mehr Gebiete, die relativ früh die Strssenbeleuchtung ganz abschalten. Dafür gibts dann die Aktion 'Bei Anruf Licht' - da steht an jedem Laternenmast eine Telefonnummer, wenn du die anrufst, geht für 10 Minuten das Licht im ganzen Strassenzug an. Finde ich im Ansatz eine gute Idee zum Stromsparen, allerdings werden dir jeweil € 2.-- von deinem Handyguthaben abgebucht und das finde ich eine Riesensauerei.
…da bisher die Straßenbeleuchtung funktioniert hat ist der Beweis, dass sie auch weiterhin funktionieren muss, da sie offensichtlich von der Kommune auf Steuerbasis organisiert wird.
Zu empfehlen wäre noch einmal bei der Kommune anzurufen und sich die Telefonnummer von der Firma geben zu lassen, die dafür zuständig ist. Und danach s e l b s t dort anrufen und im Namen der Kommune verbindlich die Instandsetzung der Beleuchtung fordern. Es ist durchaus möglich, dass die überhaupt noch nicht von der ausgefallenen Straßenbeleuchtung wissen…
Und danach s e l b s t dort anrufen und im Namen der Kommune verbindlich die Instandsetzung der Beleuchtung fordern." - soll sie sich als jemand anderes ausgeben und so die Instandsetzung fordern? Lese ich da richtig?
die Glühlampeneindrehfirma wird ohne 'offiziellen' Auftrag keinen Finger rühren. Wahrscheinlich wird bis zur nächsten Routinekontrolle - die alle 1-2 Jahre stattfindet - gewartet.
…nein, keinesfalls für jemand anders ausgeben, da das erstens Betrug wäre, und zweitens wäre es für die Kommune ein Grund vom Problem abzulenken.
Bei der Firma anrufen und sagen, dass seit dem Datum…die Beleuchtung nicht mehr funktioniert, dass man bereits mit der Kommune telefoniert hat und von dort diese Telefonnummer erhalten hat und wissen möchte bis wann … der schaden behoben wird. Sehr gut möglich, dass die Kommunalbeamte sich den versprochenen Anruf bisher gespart hat, während die Firma wohl an jedem Auftrag interessiert sein sollte…
Rechtsanspruch auf eine Strassenbeleuchtung"? - Nein.
Wozu denn auch? - Ich bin früher nachts durch den dunklen Wald nach Hause gegangen. Da kann man ruhig die Laternen ausschalten, wenn da sowieso kaum jemand unterwegs ist.
Hol dir einen Hund aus einem örtlichen Tierheim, wenn du draußen nachts Angst hast.
Bei Unfällen durch eine nachweislich mangelhafte Straßenbeleuchtung können die Kommunen in Regress genommen werden. Denn diese müssen für eine ausreichende Beleuchtung sorgen.
Die Kassen sind leer. Rund 15 Milliarden Euro betrug im vergangenen Jahr das Defizit deutscher Städte und Gemeinden. Sparzwang ist da oberstes Gebot, auch bei der Straßenbeleuchtung. Das kann allerdings teuer werden. Denn bei Unfällen durch eine nachweislich fehlerhafte Straßenbeleuchtung können die Verantwortlichen in Regress genommen werden. Das gilt unabhängig davon, ob die Gemeinde selbst die Beleuchtung betreibt oder sie an ein privatwirtschaftliches Unternehmen verkauft hat. Darauf weist jetzt der TÜV Rheinland hin.
Verkehrssicherheit: Kommunen haften bei schlechter Beleuchtung - FOCUS Online
Die Gemeinden sparen dadran schon lange, auf Nebenstraßen oder bei Anliegerstraßen, wird das Licht oft Abends dann ausgemacht oder gar nicht mehr angemacht.
Es gibt auch die Methode, nur jede 2. oder 3. anzulassen, kann man alles steuern und die meisten funktionieren heute sowieso über Bewegungsmelder, ab Dämmerung.
Da kann man nur bei der Gemeinde anfragen - ich würd prompt da Bürgermeisteramt oder Landratsamt mal anrufen.