Rechtliche frage

Abend Community, und zwar: Ich habe vor geraumer Zeit einem Bekannten von mir 1750€ geliehen welche auf 150,00€ mon. Raten ausgelegt wurden da es ihm finanziell damals nicht so gut ging dies wurde damals auch durch einen Vertrag den ich aufgelegt habe mit allen Details festgehalten und mit seiner und eben auch meiner Unterschrift bestätigt. Nun weigert er sich jedoch seid geraumer Zeit überhaupt etwas zu zahlen mit der Begründung "ich habe dir schon genug zurückgezahlt". Nun habe ich den Vertrag noch Zuhause ist der nun rechtskräftig sprich könnte ich damit zu meinem Rechtsanwalt oder zur Polizei gehen? Damit habe ich ihm heute nämlich noch am Telefon gedroht da er meine damalige Gutmütigkeit ausgenutzt hat und er meinte nur "ich freu mich schon dich vor Gericht zu zerfetzen und noch eins du hast Straßenverbot und Anrufverbot bei mir also komm auf keine Ideen

4 Antworten zur Frage

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Rechtliche Frage

Ohne den genauen Wortlaut zu kennen ist es schwierig, den Vertrag zu beurteilen.
Aber vom Grundsatz her ist ein Vertrag gültig und für beide Teile bindend, wenn beide ihn unterschrieben haben.
Am besten, Du setzt ihn in Zahlungsverzug und schickst ihm dann einen Mahnbescheid des zuständigen Gerichts. Widerspricht er dem, dann kannst Zahlungsklage erheben.
Zur Polizei gehen nützt nichts; hier gehts um Zivilrecht und die Polizei ist für Strafrecht zuständig. Zum Anwalt solltest gehen, damit der prüfen kann, inwieweit der Vertrasg rechtlich einwandfrei formuliert ist.
Das mit dem Strassenverbot ist natürlich Humbug und das wird mit dem Anrufverbot nicht anders sein; für beides müsste er ein gerichtliches Kontaktverbot erwirken.
Wenn ihr beide unterschrieben habt, ist der Vertrag bindend. Allerdings musst du genau und möglichst lückenlos nachweisen können, wieviel er bislang zurückgezahlt hat. Er könnte zB einfach behaupten, er hätte schon mehr abbezahlt. Bei Überweisungen Kontoauszüge bereit halten. Bei Rückzahlungen in Bar hättest du ihm die Zahlung jedesmal mit Unterschrift quittieren müssen, sonst kannst du im Gegenzug behaupten, er hätte gar nix gezahlt.
Ich weiß zwar nicht, ob es Straßenverbot wirklich gibt, aber vorsorglich würde ich bei seiner Einstellung auf jeden direkten Kontakt verzichten und tatsächlich einen Anwalt mit dem Fall betrauen.
Nach deiner Schilderung wäre die Sache rechtlich klar. Um jedoch an dein Geld zu kommen, wirst du an weiteren Kosten nicht vorbeikommen.
Meine Vorgehensweise wäre:
1. Gerichtlichen Mahnbescheid schicken
2. Wenn er darauf nicht reagiert bzw. die Sache abwehrt , kannst du die Sache deinem Rechtsanwalt übergeben.
Falls du den Prozess gewinnst und der Schuldner zahlungsfähig ist, bekommst du alles zurück.
Je nachdem wie "Darlehensvertrag" aufgesetzt ist, lohnt sich auf alle Fälle vorab eine Rückfrage bei deinem Anwalt. Falls dieser Vertrag schon Fehler enthält, wird es schwierig. Davon hängt u.a. auch die Verjährungsfrist ab, die in der Regel 3 Jahre beträgt.
Dein Vorteil ist, dass er bereits eine Summe bezahlt hat und damit ein grundsätzlicher Rückzahlungsanspruch besteht.
Zu dem oben bereits Gesagten noch folgende Anmerkungen:
Geh mit deinem Vertrag zu dem für deinen Wohnort zuständigen Amtsgericht. Dort gibt es einen Rechtspfleger, der dir kostenlos eine erste Rückmeldung zu deinen Vertragsansprüchen machen kann.
Er kann dir auch weiterhelfen, wie du vorgehen solltest, um deine Ansprüche geltend machen zu können. Er kann womöglich auch anhand des Vertrages abschätzen, ob du alleine beim Amtgericht Erfolgsaussichten hast oder ob aufgrund der nicht ganz einfachen Vertragslage es geraten erscheint, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Rechtliche Frage.

Ganz allgemein:
In Land A ist eine Sache erlaubt, die in Deutschland verboten ist.
In Land A stellt Person B die Sache online zur Verfügung auf einem in A befindlichen Server, und in Deutschland lädt sich dann Person C die Sache runter.
Macht sich C strafbar?
In dem Moment, in dem C die Sache weitergibt, oder in Land B bringt macht er sich strafbar.
Das Ansehen auf A's sServern ist einer Rechtliche Grauzone, im Grunde genommen kommt es dann darauf an, ob du es anderen zeigst, verbreitest o.Ä.
Cre8tor
Es gibt Diätpillen, die Sibutramin enthalten, die man in China frei erwerben kann und man kann sie auch in Deutschland online über div. ausländische Seiten bestellen.
In Deutschland sind sie verboten. Die Einfuhr ebenso.
Genauso verhält sich das mit den downloads.
Das Buch mein Kampf ist in Deutschland nicht verboten
Ich möchte an dieser Stelle nicht auf das Buch als solches eingehen, sondern auf einen Fehler in den anderen Rezensionen hinweisen: "Mein Kampf" ist in der BRD nicht verboten. Der Besitz des Buches ist ebenso legal wie der Verkauf einzelner antiquarischer Exemplare. Verboten ist lediglich der unkommentierte Nachdruck und Raubkopien, wie zum Beispiel pdfs des Oroginaldokuments im Internet. Gegen Nachdrucke und Raubkopien geht der Freistaat Bayern als Träger des Urheberrechtes juristisch vor. Der Mythos "Mein Kampf" sei in der BRD verboten bzw. zensiert wird hauptsächlich von der extremen Rechten geschürt. Ziel ist es, die BRD als undemokratischen Zensurstaat zu diskreditieren.
Wusste ich bisher nicht.
für die Infos!
ippi2
Dieses Buch kannst du übrigens in fast jedem Buchladen kaufen.
auch Amaton.de.
krass, dort gibt's das sogar als audio-cd!
was ist denn das besondere an dem kommentar?
wird darin beschrieben, dass alles blödsinn ist?
ist die kaufversion KOMPLETT unzensiert?
Keine Ahnung! Ich habe es nicht gelesen.

Rechtliche Frage

Nach 5 Jahren Ruhe wird mit ziemlicher Sicherheit nichts mehr kommen.
Glaube ich auch mmh und den geldschaden der Medikamente würde doch bestimmt die Versicherung der onlineapotheke übernehmen
Ich habe irgendwie deine Eltern in Verdacht die dir beibringen wollten, mit dem Internet vorsichtig zu sein.
Niemand hackt einen 15-jährigen - wie dä.mlich ist das denn?
Du standst damals rechtlich noch unter dem Schutz deiner Eltern, hättest sowieso nichts bezahlen müssen, selbst wenn du bestellt hättest - nur einen Riesenansch.iß kassiert. Und wenn nicht, wären sie vor Gericht gezogen, um die Sache zu klären.
Haha ne meine eltern sind nicht so ich hab früher ein Programm runtergeladen es öffnete sich nix und mein PC stürzte ab danach begann die Sache mit den Rechnungen aber wenn die 5 Jahre nix passiert ist ist doch Gras über die Sache gewachsen oder nicht?
Schade, wieso komme ich erst jetzt bei dir auf so eine Idee.? Alles gut
Und nach dem Trojaner hab ich mich für eine packstation registriert und der Hacker muss wohl die Daten bekommen haben anders geht das nicht
Nach 5 Jahren wird doch nix kommen oder?
Ganz so einfach ist die Rechtslage nicht. Nur weil jemand unter 18 ist, heißt dies noch lange nicht, dass die Eltern haften müssten.
Natürlich kann jeder, der zumindest beschränkt geschäftsfähig ist erst einmal wirksamen Verträge eingehen. Ohne jetzt die juristischen Feinheiten darzulegen wird damit dennoch erst mal klar, dass man aufgrund des Alters nicht so einfach den Kopf aus der Schlinge ziehen kann.
Aber wie siehts in meinen Fall aus ich wusste nichtmal was von den Rechnungen mein dhl Account wurde von jemanden unbekanntem entwendet und jetzt nach 5 Jahren höre ich nichts von Polizei oder einen Brief wegen Strafverfahren