Rechtliche folgen man spiel runterlädt besitzt

Ich habe grad ein etwas älteres spiel von einer Seite runtergeladen,weil ich dachte,das die Seite legal ist. Nach etwas Rechersche hat sich gezeigt,dass das nicht der Fall war. Ich habe das aber jetzt auf Ebay gefunden und gekauft. Das heruntergeladene Spiel hab ich direkt nach dem Laden gelöscht. Muss ich ein Strafe befürchten?

18 Antworten zur Frage

Bewertung: 7 von 10 mit 1640 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Gibt es rechtliche Folgen,wenn man ein Spiel runterlädt, das man besitzt?

Wichtig ist, dass Du für deine Spiele legale Schlüssel besitzt -Denn eigentlich bezahlst Du ja diese! Wo Du das Spiel selbst herhast ist schlussendlich wurst.
Praktisch gesehen darf man ejn Spiel auch dann nicht herunterladen, wenn man es besitzt und gekauft hat.
Du kannst ja auch nicht in einen Buchladen gehen und ein Buch kaufen, um es dann in einem anderen kostenlos mitzunehmen.
Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Realistisch gesehen brauchst du aber keine Bedenken haben, da würde es sich für die Polizei nicht mal lohnen das zu verfolgen.
Praktisch gesehen darf man ejn Spiel auch dann nicht herunterladen, wenn man es besitzt und gekauft hat.""
Diese Aussage ist praktisch FALSCH
Und wieso bitte? Hier geht es um das Runterladen eines kompletten spielbaren Spiels. UKeiner lefalen Version die einen zusätzlichen Schlüssel benötigt.
Illegal.
Ich kann mir jedes Spiel, jedes Programm, selbst Windows 7/8 usw runterladen - so lange ich eine Lizenz dafür habe.
Discoverer hat übrigens recht. Was meinst du, warum Microsoft selbst zum Beipsiel die Win7 ISOs auf ihrer eigenen Website anbieten?
Weil diese Versionen eben nicht eigenständig ohne gekauften Key funktionieren.
Ein illegal heruntergeladenes Spiel tut das sehr wohl.
Wenn der Kopierschutz gebrochen wird jedenfalls.
Tut man das nicht, so ist es genau wie mit den Windows ISOs.
Weil diese Versionen eben nicht eigenständig ohne gekauften Key funktionieren.""
Was ist denn das wieder für ein Unsinn!
Ich kann mir beinahe jedes Spiel, jedes Programm etc runter laden - ob auf der HP des Herstellers oder woanders. Das ist völlig egal.
Und in dem Moment wo ich es runter lade muss ich nicht mal eine Kaufabsicht haben.
Wenn ich es dann benutze ist es entweder erst mal eine Testversion und wenn diese Phase abläuft kann ich es kaufen oder auch nicht. Und wenn es sich um keine Testversion handelt mache ich mich höchstens strafbar wenn ich es dnan benutze ohne eine gültige Lizenz zu besitzen
Ja, bei einem illegal heruntergeladenen Spiel muss der Kopierschutz aber gebrochen werden.
Es geht hier doch nicht um Open Source. Es geht auch nicht um Demoversionen.
Ja, bei einem illegal heruntergeladenen Spiel muss der Kopierschutz aber gebrochen werden."
Woraus schließt Du denn das? Weniger als 10% haben überhaupt einen Kopierschutz.
p.s. und für Open source braucht Du weder einen Key, noch musst Du es kaufen
Es geht NICHT um Open Source.
Weniger als 10% der Pc-Spiele haben einen Kopierschutz? Hä?
Ja, was glaubst Du denn? Das jedes Game oder Prog einen Kopierschutz hat? - - Mit nichten
Du darfst Dir ja auch eine Kopie Deiner gekauften CD`s machen - du darfst sie nur nicht machen WENN ein Kopierschutz besteht.
Naja verboten ist ja eigentlich das kopieren eines urheberrechtlich geschützten Werkes. Und beim Download wird es natürlich kopiert.
Besitzt du natürlich das Original das heißt hast du eine Legale Kopie darfst du deine legale Kopie in begrenztem Rahmen kopieren. Also rein theoretisch dürftest du ein Spiel das du besitzt auch aus dem Netz runterladen. Um das aber rechtlich abzusichern solltest du in diesem Fall auch beweisen können das du das Spiel schon hattest BEVOR du es runtergeladen hast. Weil nur damit könntest du dich vor Gericht zur Not wirksam verteidigen. Es reicht natürlich nicht einfach nur zu sagen das du das Spiel hast. Das könnte ja dann jeder tun.
In deinem Fall hast du ja aber anscheinend erst das Spiel "illegal" heruntergeladen und danach zwar deinen Fehler eingesehen und das Spiel bei E-Bay gekauft. Damit hast du dich natürlich schon abmahnbar gemacht, das du die Datei direkt danach gelöscht hast ist dabei völlig wurscht. Wenn du in nen Laden gehst und ein Buch klaust, und danach das Buch in den Laden zurückbringst und es kaufst. Hast du trotzdem einen Diebstahl begangen. Du hast beim Diebstahl aber die Chance das es nicht bemerkt wird.
Die Chance das du abgemahnt wirst ist eh nicht sonderlich groß. Aber solltest du es werden hast du keine Chance durch den nachträglichen kauf die "Gebühr" abzuwenden. Möglicherweise mit nem guten Anwalt, aber der kostet ja auch was. Je besser desto mehr, also ist hier wieder die Frage lohnt sich das.
So ein langer Text - und dann so viel Unsinn.
Wichtig ist immer nur die Lizenz. Hast Du den erworben ist es völlig egal woher Du Dir das Spiel/Prog besorgst.
Und was soll das mit legale Kopie und "im begrenzten Rahmen" kopieren?
Wenn ich etwas Legal habe ist es keine Kopie und wenn ich etwas kopiere dann gibt es nicht "im begrenzten" Rahmen. Woher hast Du solchen Unsinn?
Hast du Frage GANZ gelesen.
Er hat VORHER das Spiel runtergeladen und es erst DANN gekauft. Also hat er das Spiel erst mal illegal ohne Key runtergeladen.
Er darf es kopieren/runterladen erst dann wenn er den Key gekauft hat. Nicht vorher.
Und du darfst es zwar theoretisch unendlich oft kopieren auf dem eigenen Rechner. Aber du darfst es nicht unendlich brennen und natürlich auch nicht weitergeben. Das meine ich mit dem begrenzten Rahmen.
Ein Buch klauen, zurückbringen und dann kaufen ist gleichwohl Diebstahl?
Schon mal was über "Rücktritt von der Straftat" gehört?
Woraus schließt Du denn das er beim runterladen keine Kaufabsichten hatte? Er schreibt "er dachte es wäre legal". Da er es nicht benutzt hat er auch nichts falsch gemacht.


internet
Stoiber-Stilblüten

- sozusagen aus dem Geschlecht - Die glodernde Lut - Die hingerichtete Blume und andere YouTube Herrlich, der toppt auf jeden -


gericht
Kennt jemand einen guten Anwalt, der auf Scheidung speziallisiert ist, im Raum Bühl

- da innherhalb von 14 Tagen die Unterlagen auf dem Amtsgericht vorliegen müssen! In dem Fall ist wichtig, dass du einen -- suche einen guten Scheidungsanwalt im Raum Bühl ? Kennt jemand einen? Streitwerd: Größeres Haus + Geld Wir brauchen -


jura
Automatische Vertragsverlängerung eines 24-monatigen Fittnessvertrages um 24 Monate rechtens?

- Vertragsverlängerung in AGBs: "Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen -- und solche AGB´s ungültig sind. Hab leider auch kein Beispielurteil zur Hand. Findet sich aber sicher bei Google. Eine -