Rechte vermieters mietminderung baulärm
Wenn der Baulärm nicht durch ihn verursacht wird, gibt es eigentlich kein Recht auf Mietminderung, vor allen Dingen, wenn es absehbar ist, dass er zeitlich begrenzt ist. Ansonsten muss der Vermieter wohl Mietminderungen in Kauf nehmen, wenn er den Baulärm verursacht und über das Mass hinaus die Mieter belästigt und einschränkt. Aber da gibt es unterschiedliche Auslegungen; es gibt Jura-Websites mit Urteilen; google mal
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