Recht kindergeld hartz iv
11 Antworten zur Frage
Videos zum Thema
Recht auf Kindergeld bei Hartz IV?
RL unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern / Strafregelleistung für ohne Zustimmung ausgezogene U 25’er 320 € ab 01.01.2016 324 € -
Versuche doch die Zustimmung des Amtes für eine eigene Wohnung zu
erreichen - Dann gibt es auch 404,00 € RL ab 01.01.2016 -
Kindergeld :
Ab 18-jährige, die nicht bei den Eltern wohnen, müssen, wollen sie das Kindergeld auf ihrem Konto erhalten, einen Antrag bei der Kindergeldkasse stellen.
Die Behörde darf das Kindergeld nur dann anrechnen, wenn es auch tatsächlich gezahlt wird
achso, das habe ich womöglich vergessen zu erwähnen. eine umzugsbewilligung besitze ich schon vom amt. das heißt die zustimmung wurde gegeben. ich dachte dies erübricht sich, da ich ja erwähnte, dass ich bald hartz 4 bekomme und NICHT dass ich es jetzt schon im elterlchen haushalt beziehe. denn momentan bekomme ich kein hartz 4, erst mit der wohnung.
könntest du mir genau erklären wie ich vorgehen sollte sofern ich;
- bei den eltern ausgezogen bin und in eine eigene wohnung eingezogen bin (mit der zustimmung von amt
- hartz 4 bekomme
- u25 bin
- das kindergeld an meine eltern geht und ich keinen abzweigungs antrag, bis hierhin, stelle
mit Umzugsbewilligung hast Du Anspruch auf eine angemessene Wohnung
und Übernahme der dafür anfallenden KdU Kosten der Unterkunft - Vor
Abschluß des Mietvertrages bedarf es der Genehmigung des Amtes -
- Du erhälst dann also die KdU = Miete plus die RL für alleinstehende
Volljährige = 399,00 € bzw. 404,00 € ab 01.01. 2016 -
Kindergeld wird nicht angerechnet, wenn es tatsächlich nicht an Dich
gezahlt wird -
Allerdings wird das Amt bei Dir nachfragen und Dir dann auferlegen die
Kindergeldzahlung an Dich zu bewirken - Sobald Du dann das Kindergeld
auf Dein Konto überwiesen erhälst, wird es auf die RL angerechnet, d.h.
die RL von 404,00 € wird um 190,00 €
gemindert - Du bekommst dann also 214,00 € RL/Hartz IV plus Kindergeld
190,00 € plus Miete -
- möglicherweise 30,00 € mehr würdest Du erhalten, wenn Du dem Amt bestätigst, daß Deine Eltern zwar der Kindergeld nach wie vor erhalten
es aber an Dich weiterleiten
Es gibt kein PLUS im deutschen Sozialgesetz. und darauf willst du ja hinaus.
Die KOHLE wird deinen Eltern abgezogen von der Rente oder sonst was.
moment. von was sprichst du? welche Kohle wird hier abgezogen und wohin geht sie? Und aus welchem Grund.
Kindergeld ist unpfändbar und es wir nirgendwo angerechnet.
Problem ist nur. wer ist unterhaltpflichtig?
Im schlimmsten Fall immer Mama und Papa.
Also müssen sämtlich Kontoauszüge vorliegen und dann rechnen wir mal zusammen.
das würde bedeuten, dass ich recht auf mein kindergeld hätte wenn ich alg II beziehen würde, auch wenn ich noch u25 bin?
meine eltern lassen mich momentan von 150€ im monat auskommen. das betrifft jegliche kostenfaktoren
sie verdienen obendrein auch noch selbst genug geld. gekocht wird, am rande bemerkt, auch nicht. die essen fast immer auswärts.
also unterhaltsmäßig MUSS hier eigentlich ne ordentliche menge fließen.
Selbstverständlich - KLAR.
Du bist längst Ü18 und was wollen dann deine Eltern mit dem Geld?
Das steht DIR zu. Selbstverständlich.
Kindergeld wurde nicht erfunden, damit Papa sein Bier hat abends beim Fußball.
Zweckentfremdung von Sozialleistungen ist sogar strafbar. Aber HALLO
die 320 sind der Regelbedarfssatz der Stufe 3, den Personen ausgezahlt bekommen, die außerhalb von stationären Einrichtungen bei ihren Angehörigen leben.
und freu dich, ab dem 01.01. sind es 324 €.
Was meinst du mit "bei ihren Angehörigen leben", denn das wird ja mit dem Bezug vom AG II nicht mehr der Fall sein, falls du damit die Eltern meinen solltest.
Und könntest du vielleicht noch auf andere Fragen eingehen?