Recht hassen
Alle Empfindungen, die ein Mensch haben kann, sind straffrei, solange sie nicht zu strafbewehrten Handlungen führen - "die Gedanken sind frei", so kann man seine Empfindungen zunächst durchaus als Gedanken auch bezeichnen.
Ein ausgesprochenes oder gesondertes Recht auf Hass, Wut, Zorn oder vieles mehr gibt es nicht und das ist auch gar nicht notwendig, denn wir haben als Grundrechten und Menschenrechte die wesentlichen Rechte erfasst, dazu gehört, unsere eigene Wahrnehmung und Meinung von den Dingen entwickeln zu dürfen, solange sie wiederum nicht anderen schaden und an Gesetzesgrenzen stoßen. Von der Meinungsfreiheit zur Freiheit und Freizügigkeit ist es nur ein Sprung und alles ist abgedeckt als Menschenrecht.
Hass ist letzten Endes der freie, wenn auch stark emotionell aufgeladene und negativ besetzte Aspekt einer Meinung, die da sagt: "Dieser oder jener Mensch ist nicht liebenswert, er ist verachtenwürdig und zu hassen.
14 Antworten zur Frage
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Gibt es das "Recht zu hassen"?
Das Recht auf Hass ist Recht auf Meinungsfreiheit. Nur kollidieren darf es nicht mit dem jeweiligen Staat und den Rechten der Mitmenschen, die keine verletzende Folge des Rechtes auf Hass erleiden sollten. Neben dem Recht auf Hass gibt es übrigens noch das Gebot der Liebe sogar seines Feindes. Das ist dann die höhere Form, mit der Neigung zum Hass umzugehen.
Nicht das Recht auf Hass, aber auf freie Meinung.
Hass ist immer negativ und zerstörend.
"Hass ist die Rache des Feiglings dafür, dass er eingeschüchtert ist". Hass wird immer von dem Wunsch begleitet, den anderen zu schaden und sich zu rächen. Beispiele aus der traurigen Menschheitsgeschichte gibt es zu Hauf. Am schlimmsten ist der Selbsthass. Der psychische Verfall eines Menschen geht bis zum Suizid. "Wo Liebe wächst, gedeiht Leben, wo Hass aufkommt droht Untergang".
Hass macht blind und aggressiv. Jetzt könnte man seitenlang über die Idiologie
des Nationalsozialismus des "3. Reichs" (genannt das "Tausendjährige") berichten. "Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem dies kroch!" »So was hätt einmal fast die Welt regiert!"
Seit über fünfzig Jahren kennen die Deutschen diesen Satz von Bertolt Brecht. Er steht im Epilog des Theaterstücks "Der aufhaltsame Aufstieg des Arturo Ui", das die Hitlerei und den Nazismus in die Gangsterwelt transferiert.
Hass ist immer negativ und zerstörend.
Hass beflügelt-denke nur an Rosenkriege/Scheidungen.
Das Prinzip der Vergeltung ist das ursprünglichste Recht der Menschheit,was schon die Steinzeitmenschen als unmittelbares Recht ausübten.
Auge um Auge,Zahn um Zahn, war auch im AT als Rechtsgrundsatz verankert.
In Staaten in denen die Todesstrafe noch Anwendung findet ist es für die Angehörigen von Opfern eine tiefe Befriedigung,wenn die Täter ebenfalls Ihr Leben lassen müssen.
Alles bedarf immer der Gegensätzlichkeit für die Bestimmung.
Was ist weiß ohne schwarz,was oben ohne unten,was Liebe ohne Hass?
Hassen ist nicht verboten,Häuser anzünden schon.
Hass als stärkst Form der Ablehnung darf nicht so weit gehen,das dadurch Straftaten verwirklicht werden.
Allgemein wird gesagt,das Hass lähmend wirkt.Ich weis,das Hass auch beflügelt.
Denke nur an Rosenkriege,wie facettenreich diese geführt werden.
Die Hölle ist ein Refugium im Vergleich zu einer betrogenen,hassenden Frau.
Da brauchts kein Recht.Wenn ich jemanden hasse, dann geht das ganz wie von alleine.
Frag die Liebe, was Wehrlosigkeit alles machen kann.
Und ich düse, düse, düse, düse im Sauseschritt
und bring' die Liebe mit von meinem Himmelsritt.
Denn die Liebe, Liebe, Liebe, Liebe, die macht viel Spaß,
viel mehr Spaß als irgendwas.
Hässlich, ich bin so hässlich, so grässlich hässlich:
Ich bin der Hass!
Hassen, ganz hässlich hassen, ich kann's nicht lassen:
Ich bin der Hass!
Attention, attention.
Unknown flying object approaching the planet. -
Identify unknown flying object.
Codo der dritte, aus der Sternenmitte bin ich der dritte von Links.
Und ich düse, düse, düse, düse im Sauseschritt
und bring' die Liebe mit von meinem Himmelsritt.
Denn die Liebe, Liebe, Liebe, Liebe, die macht viel Spaß,
viel mehr Spaß als irgendwas.
Unknown flying object identify sais: "Codo, Codo"
Zielansprache: Gamma, Delta, sieben, drei, eins, Überraum.
Codo aus der Ferne der leuchtenden Sterne:
Ich düse so gerne durchs All.
Und ich düse, düse, düse, düse im Sauseschritt
und bring' die Liebe mit von meinem Himmelsritt.
Denn die Liebe, Liebe, Liebe, Liebe, die macht viel Spaß,
viel mehr Spaß als irgendwas.
Und ich düse, düse, düse, düse im Sauseschritt
und bring' die Liebe mit von meinem Himmelsritt.
Denn die Liebe, Liebe, Liebe, Liebe, die macht viel Spaß,
viel mehr Spaß als irgendwas.
Und ich düse, düse, düse, düse im Sauseschritt
und bring' die Liebe mit von meinem Himmelsritt.
Denn die Liebe, Liebe, Liebe, Liebe, die macht viel Spaß,
viel mehr Spaß als irgendwas.
Codo
In unserer Welt gibt es nun mal viel Schatten und kaum licht
Solidarität und Mut gibt es hier nur in Massen
Es gibt nur eins, was echt ist - es ist das Gefühl zu hassen
Ich dachte, wenn wir schon lyrics posten, dann mach ich das auch.
Hass ist das Gegenteil von Liebe.
So wie du lieben darfst, darfst du auch hassen.
"Freie Entfaltung der Persönlichkeit" nennt man das.
Aber, du darfst natürlich niemandem dabei schaden.
Der Hass darf z.B. nicht in Gewalt übergehen.
Nein, das Gegenteil von Liebe ist Gleichgültigkeit. Liebe und Hass sind eher wie Geschwister und können nebeneinander existieren.
Menschliche Emotionen können nicht verhindert werden, daher würde ein Verbot auch keinen Sinn machen.
Unterfangen der Art sind Religionen vorbehalten.
Hassen.
Nicht die feine englische Art , aber es gibt Situationen da kommt es hoch und dazu braucht man kein Recht.
Artikel 2 GG
Art 2
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt
und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In
diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf