Rausgeschmissen daheim unterstuetzung

Eine Bekannte von mir ist von zuhause rausgeschmissen worden. Sie ist 20 und hat gerade ihre Ausbildung abgeschlossen und hat einen Job, bei dem sie allerdings nicht allzu gut verdient. Leider hat sie keine Freunde oder Verwandte bei denen sie unterkommen kann und auch das Jugend- und Sozialamt hilft ihr nicht, da sie schon ueber 18 ist und ihre Ausbildung abgeschlossen hat. Wisst ihr wo sie sonst noch Hilfe bekommen koennte?

2 Antworten zur Frage

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Rausgeschmissen von daheim. unterstuetzung?

Nicht allzu gut verdienen ist wirklich relativ.
Als Hartz IV Empfängerin müsste sie als Alleinstehende mit insgesamt rund 650 Euro, oder sogar noch etwas weniger für Miete und den ganzen Rest auskommen. Das entspricht einem Bruttolohn von knapp 850 Euro (vgl. hier: Lohn- und Gehaltsberechnungen online)
Mit abgeschlossener Berufsausbildung sollte man eigentlich über diesem Betrag liegen. Denn 850 Euro brutto bei angenommenen 160 Monatsstunden entsprechen einem Stundenlohn von 5,31 Euro.
Die Möglichkeiten, die ihr bleiben, haben Sarotti6 und encore11 schon aufgezählt. Ob und was sie eventuell noch unterstützend beantragen kann, kannst Du im Link mit den verschiedenen Rechnern herausfinden, wenn du die tatsächlichen Zahlen eingibst.
Hallo Gast 20701,
Warum stellst du die frage Doppelt?
Du solltest denn schon ein Paar richtige Informationen geben. Wenig verdienen ist Relativ.
Also versuchen kann sie Wohngeld zu beantragen.
Aber dazu kommt es darauf an was sie Verdient.
Ansonsten kann sie Versuchen über das Sozialamt oder Agentur für Arbeit einen Zuschuß zu beantragen. Aber wie gesagt es kommt darauf an was sie nun verdient.
Sarotti6
Die Hilfe Gewährung nach dem SGB II
-
kommt vermtl. überhaupt nicht in Betracht, da seit dem 01.08.2006 die Anspruchsvoraussetzungen verschärft wurden. Die Bekannte wird den Nachweis führen müssen, weshalb ein weiterer Verbleib in der elterlichen Wohnung ihr unmöglich ist. Es gibt eine sehr restikte Gesetzesauslegung.Neben dem
- Wohngeld besteht evtl.die Möglichkeit
- Befreiung von Rundfunk u. FS-Gebühren
- Geringere Zuzahlungen bei Eigenanteilen für Medikamente, Krankenhaus etc.


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