Rauchmelderpflicht ab 2017 nrw wie viele rauchmelder private mietwohnungen vorgeschrieben vorgabe

Oder muss jeder Wohnraum plus Flur einen haben? Was muss man als Vermieter noch beachten?

3 Antworten zur Frage

Bewertung: 3 von 10 mit 1446 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Rauchmelderpflicht ab 2017 in NRW: Wie viele Rauchmelder sind für private Mietwohnungen vorgeschrieben? Gibt es da eine Vorgabe

Die Rauchmelderpflicht in NRW wurde auf Basis eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung NRW vom 21. März 2013 im Landtag beschlossen. Hierfür wurde der § 49 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen um den Absatz 7, welcher die entsprechenden Regelungen beinhaltet, erweitert.
In Kraft getreten ist die Rauchmelderpflicht für NRW am 1. April 2013, seit diesem Zeitpunkt mussten demnach alle Neubauten und Umbauten unmittelbar mit entsprechenden Rauchmeldern ausgestattet werden. Für bestehende Bauten, also Wohnungen welche bis spätestens 31. März 2013 fertiggestellt oder genehmigt wurden, wurde eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres 2016 eingeräumt. Demzufolge müssen mit 1.1.2017 alle Wohnungen in NRW mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.
Wo und wie viele Rauchmelder müssen installiert werden?
Gemäß dem § 49 Abs. 7 der Nordrhein-Westfälischen Landesbauordnung müssen alle Kinderzimmer und Schlafräume, als auch alle Flure welche als Rettungswege von sämtlichen Aufenthaltsräumen dienen mit jeweils zumindest einem Rauchmelder oder Funkrauchmelder ausgestattet werden. Es ist ferner darauf zu Achten, dass diese Rauchwarnmelder so installiert werden, dass eine frühzeitige Detektion von Brandrauch und die darauf folgende Alarmierung jedenfalls sichergestellt ist.
In einer 3-Zimmer Wohnung mit einem Kinderzimmer und einem Schlafzimmer in der alle Räume über den denselben Flur mit dem Ausgang verbunden sind müssten also beispielsweise 3 Rauchmelder angebracht werden. Ausführliche Informationen zur korrekten Rauchmelder-Installation finden Sie hier.
Rauchmelderpflicht NRW - Fristen und Regelungen
Die Rauchmelderpflicht NRW schreibt für jedes Schlafzimmer, jedes Kinderzimmer und jeden Flur, der als Rettungsweg zum verlassen von Wohnräumen dient, einen Rauchmelder vor. Sollten Sie noch keine Rauchmelder haben, so erhalten Sie diese günstig zum Beispiel hier."http://rauchmelderpflicht.net/rauchmelderpflicht-nrw/
Schlafbereiche, insbesondere Kinder- und Schlafzimmer sowie Flure.
In meiner Wohnung ist in jedem Raum einer, ausser Küche und Bad.
In Räumen in denen geschlafen wird, muss eine Melder installiert werden.