Ratte wohnung

Mein freund und vater meiner kinder hat eine Ratte in seiner wohnung. Die Vermieterin weiß darüber bescheid und hat einen Schädlingsbekämpfer kommen lassen, der ohne erfolg seine Köder ausgelegt hat. Die Ratte verwüstet die ganze Wohnung, knabbert die Dielung an, hat so was wie Dämmmaterial im Herd rausgepflückt und versucht alles in was sie finden kann zu bunkern in ihrem Bau Frage: wir sind angewiesen auf die wohnung, zwecks kinder Können wir Bzw. er mindern und wieviel? P.S die wohnung ist sauber und Essen wird nicht offen gelagert, Lebendfallen sind ohne Erfolg

4 Antworten zur Frage

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Ratte in der wohnung

Für ungebetene Gäste und Ungeziefer in der Wohnung ist eigentlich der Mieter zuständig. Wenn Mücken durchs Fenster fliegen und sich Ratten einschleichen, dafür kann der Vermieter nichts, das kommt vor. Stellt Fallen auf und seht zu, dass ihr sie erwischt, denn ihr müsst dafür sorgen, dass die Dielen die Dämmung keinen Schaden leiden. Der Vermieter ist ja offenbar kooperativ. Er sollte sich darum kümmern, dass die Ratten auf dem Grundstück und in der Gegend bekämpft werden. Die Nachbarn sollten da auch mit zusammenarbeiten.
Ein Grund für Mietminderung ist das nicht.
schon mal für deine antwort. Aber ich denke nicht unbedingt, dass es das Problem des Mieters ist. Das Haus steht seit 1758 und ist nicht wirklich modernisiert. Die Vermieterin kümmert sich nur bedingt. es gibt überall schlupflöcher für ratten, die vor mietbeginn schon vorhanden waren. Diese wurden selbstverständlich beseitigt vom Mieter. Die Biester fressen sich da einfach durch. Es hat bis jetzt nichts wirkilch geholfen. Können ja mal versuchen zu lauern und sie erschlagen.
Wenn das Haus so alt ist, voller Schlupflöcher usw., dann ist es z. T. wohl etwas anderes. Ich wohne auf dem Lande und weiß, dass Mäuse und Tiere naturgegeben auch versuchen ins Haus zu kommen. Da wäre dann schon jeder Wohnungsinhaber selbst gefragt. Andererseits gehört zum Flair eines antiken Hauses , dass es nicht hermetisch abgeschlossen ist. Eine Sanierung und Modernisierung wäre immer auch mit Mieterhöhung verbunden. Viel Glück mit Rattenfallen schon mal
Das sehe ich anders.
Voraussetzung für eine Mietminderung ist, daß der Mieter den Mangel nicht selbst verschuldet hat. Wenn die Wohnung sauber ist und keine Essensreste rumliegen, dann kann man wohl nicht von Verschuldung sprechen.
Entscheidend für das Recht auf Mietminderung ist einzig der Zustand der Wohnung und zwar unabhängig davon, ob der Vermieter den Schaden verursacht hat oder überhaupt beseitigen kann.
Für den Fall der Ratte in der Wohnung habe ich leider keine Prozente. Ratten im Hof oder bei den Müllplätzen werden zwischen 2 und 10 % bewertet.
Die Frage ist, ob die Wohnung derzeit überhaupt bewohnbar ist. Vielleicht solltest du dich mal beim Gesundheitsamt erkundigen, welche Risiken entstehen und ob es überhaupt gesund ist, dort zu bleiben. Wenn die Wohnung unter den jetzigen Bedingungen nicht bewohnbar ist, sind 100 % gerechtfertigt, da der Zweck der Wohnung zu 100 % nicht erfüllt wird.
Ansonsten würde ich es mit 25 % der Kaltmiete versuchen. Du mußt dir nur bewußt sein, daß es bei einem Gerichtsverfahren dazu kommen kann, daß das Urteil nur 15 % festlegen könnte und du dann den Rest nachzahlen musst.
Wichtig ist vor allem, daß du dem Vermieter eine feste Frist vorgibst um den Mangel zu beseitigen. Möglichst per Einschreiben. Mit gleichem Schreiben kündigst du die Mietminderung an und - sollte der Mangel innerhalb der Frist nicht behoben sein - setzt diese dann auch durch.
Mieterverein: Dachverbände
schön, deine Antwort hört sich sehr kompetent an, ohne jemanden zu beleidigen. Die Entscheidungen für Ratten auf dem Hof und an den Mülltonnen habe ich auch so im Internet gefunden. Aber die Idee mit dem Gesundheitsamt ist eine sehr gute, die ich mal in Angriff nehmen muss. , , sagt m.erna