Ratenzahlung gerichtsvollzieher
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Ratenzahlung mit Gerichtsvollzieher
Es ist richtig, das man mit dem Gerichtsvollzieher Ratenzahlung vereinbaren kann. Die Ratenhöhe und -dauer wird dann individuell mit dem GV besprochen. Da der Gerichtsvollzieher aber schon einen Pfändungsbeschluss hat, ist automatisch schon eine Information an die Schufa ergangen. Du stehst also schon negativ drin.
Ratenzahlung kannst du machen - und die Schufa weiß selbstverständlich Bescheid.
Schon seit der ersten Mahnung weiß die Bescheid
Dauer der Ratenzahlungen ist in § 802 ZPO geregelt:
§ 802b
Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Zahlungsvereinbarung
Der Gerichtsvollzieher soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Erledigung bedacht sein.
Hat der Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung nicht ausgeschlossen, so kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldner eine Zahlungsfrist einräumen oder eine Tilgung durch Teilleistungen gestatten, sofern der Schuldner glaubhaft darlegt, die nach Höhe und Zeitpunkt festzusetzenden Zahlungen erbringen zu können. Soweit ein Zahlungsplan nach Satz 1 festgesetzt wird, ist die Vollstreckung aufgeschoben. Die Tilgung soll binnen zwölf Monaten abgeschlossen sein -
quelle: § 802 ZPO
Der Schufaeintrag ist allerdings spätestens mit Erlaß des Vollstreckungstitels erfolgt
§ 802b ZPO Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei. - dejure.org
Auf die o.g. Frage zum Mahnbescheid bedeutet dies, dass nur der Gläubiger einen Einfluss auf die Schufa-Einträge hat. Er entscheidet letztlich im Rahmen seiner Befugnisse, welcher Eintrag und welche Info über den Kunden in der Schufa-Datenbank hinterlegt wird. Bedauerlicherweise schießen hier viele Gläubiger über das Ziel hinaus. Wir berichteten hierüber bereits im letzten Beitrag.
Will man also folglich einen Eintrag verhindern, ist es der sinnvollste Weg, sich konstruktiv mit dem Gläubiger auseinander zu setzen. Ist der Eintrag in der Schufa bereits verzeichnet und der Betroffene hält den Eintrag nicht für berechtigt, lohnt nach unseren Erfahrungen der unmittelbare Gang zum Rechtsanwalt, der den Schufa-Eintrag prüfen wird und effektiv auf die Schufa einwirken kann.
Der Eintrag, gleich, ob mit oder ohne Mahnbescheid richtet sich an den Normen des Bundesdatenschutzgesetzes aus. Dieses Gesetz schreibt vor, wann und unter welchen Voraussetzungen die Einträge geführt und verfügbar gemacht werden dürfen. Nach unseren Erfahrungen reagiert die Schufa auf Änderungsanträge, die dem BDSG nicht entsprechen, schnell und korrekt.
Mahnbescheid.com - Schufa-Eintrag durch einen Mahnbescheid?
das liegt in der Hand des Gläubigers