Radfahrer mindestabstand parkenden autos halten

Nein, nur berühren sollten sie nicht, wohl aber Autofahrer zu Radfahrern, ein Meter Seitenabstand sagt das Gesetz.

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Müssen Radfahrer einen Mindestabstand zu parkenden Autos halten?

im nachfolgenden Link sind einige Gerichtsurteile aufgelistet, ein Urteil erwartet einen Seitenabstand von wenigstens 30cm zu geparkten Autos.
Türöffner-Unfälle Fahrzeugtüren - unachtsames Öffnen - Zusammenstoß mit Radfahrern - Schadensverteilung und -quoten - Haftung - Sogwirkung - Fahrtwind
KG Berlin v. 24.11.2005:
Wer die linke Wagentür zum Aussteigen öffnen will, muss zunächst nach hinten beobachten; reicht der Rückblick nicht weit genug, darf er die Tür nur langsam spaltweise öffnen und weiter erst dann, wenn mit Gewissheit niemand kommt
Eher nicht.aus der Pflicht der Autofahrer 1 Meter Seitenabstand zu halten, ergibt sich aber, das der Radfahrer regelmäßig NICHT darauf achten muss, ob sich plötzlich eine Tür öffnet.
Wird eng auf der Straße- Min.30 cm Abstand zum geparkten Pkw durch das Rad,dazu 1 M vom Pkw zum Rad.die Realität ist eine andere.
Das Urteil bezieht auf den Fall einer bereits spaltbreit geöffneten Tür! Dann muss der Radfahrer 30 cm einhalten!
Ansonsten gilt die 1 Meter Regel, denn auch geparkte Autos nehmen am Verkehr teil
Heisst es nicht irgendwo in der Verkehrsordnung, vorausschauend fahren so das man andere nicht gefährte, trifft auch auf die parkenden Autos zu.
Aber sind wir mal ehrlich wie sieht die Realität aus beim Fahren, am besten mit 180 Sachen und angelegte Ohren an parkenden Autos vorbei und sich dann wundern, wenn a. ein Kind vor einem steht und b. die Wagentür aufgeht.
Jau! So sindse, die Kampfradler. Brutalstmöglich an parkenden Autos vorbeirasen, am besten mit 180 Sachen. So sieht sie aus die Realität. Wobei dich, liebe Fee, erstaunlicherweise das Rasen offenbar nicht so zu empören scheint wie der Umstand, dass es PARKENDE Autos sind, an den sie vorbeidonnern? Wären sie doch wenigstens "mit 180 Sachen an FAHRENDEN Autos vorbei". zumal da die Wagentür nicht so gern aufgeht - dann hätte sich keine gewundert, denn grad Autofahrer wissen, was Rasen ist und hätten die Kampfradler sofort in den Klub "Freude am Fahren" aufgenommen.
Aber an PARKENDEN Autos! Sind wir mal ehrlich: Da sind 180 Sachen doch wirklich ein völlig unangebrachter Overkill. Kein Wunder, wenn die Realität so ausschaut, dass da ein Kind plötzlich aus dem Auto steigt - "Chantalle, lauf du schnell mal rüber zur Schule, Schatzilein. Mutti muss jetzt dringend zum Frisör."
Ja, sind wir mal ehrlich, die Rücksichtslosigkeit der Radler kennt keine Grenzen. Wie sieht die Realität aus: 3.000 Verkehrstote jedes Jahr klagen an! Und das Schlimme ist: Die Polizei tut natürlich - niente. Da hilft nur, sind wir mal ehrlich, eines: Vorm Aussteigen in de Rückspiegel schauen, warten bis einer kommt und sich dann wundern wenn die Wagentür aufgeht.
Steht in jedem guten Unfallbericht: ". übersah den herannahenden Radler.
um bei einer Kollision eine Mitschuld zu vermeiden, sollte man schon
ausreichenden Abstand zum parkenden Fahrzeug einhalten - die Gerichte
urteilen da unterschiedlich und es kommt wohl auch auf die Verkehrsdichte an -
Beim Vorbeifahren an parkenden Fahrzeugen gehen Gerichte von einer Türbreite Abstand aus, die der Radfahrer einhalten muss. Der Öffnungsbereich von Autotüren erstreckt sich von etwa 80 cm bei schmalen Türen von viertürigen Kleinwagen bis etwa 1,5 m bei zweitürigen Coupés oder bei LKW. Gerade bei den vielen alten Radverkehrsanlagen rechts neben Parkstreifen ist damit eine sichere Nutzung kaum möglich.
ADFC Ilm-Kreis - Rechtsfahrgebot, §2 StVO
BGH, Az. VI ZR 66/56
Hält ein Radfahrer von dem unmittelbar neben der Fahrbahn verlaufenden Gehweg einen Abstand von 75 bis 80 cm, so hat er in aller Regel gegenüber den Benutzern des Gehwegs seinen Pflichten aus § 1 StVO erfüllt
Theoretisch nicht - es ist aber gesünder.
Die allerwenigsten Beifahrer gucken erst in den Seitenspiegel, bevor sie die Tür aufreißen. und schon ist es passiert.
Nach § 1 STVO sind sie Verkehrsteilnehmer , ich meine , auch halber Tacho.