Probleme polizei

Ich werde von der Polizeit bei einer Mithilfe nicht untestützt sondern wie ein lästiger Bürger behandelt. Ich habe vor eine Beschwerde zu schreiben, weil mir ein Beamter so unfreundlich kam, dass er aus meiner Sicht sogar gefeuert gehört. Hat jemand hier Erfahrung im Umgang mit Beschwerden bei der Polizei? Ich muss hinzufügen, dass es eine komplexe Sache ist, die ich in der Frage nicht näher beschreibe, sondern nur Erfahrung im Umgang mit Beschwerden wissen wollte.

7 Antworten zur Frage

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Probleme mit der Polizei.

Du kannst dich sicher beschweren und dabei den genauen Ablauf schildern. Am besten in Form einer Dienstaufsichtsbeschwerde
Da passiert nicht viel! Bei uns hatte ein Polizist einen Jugentlichen niedergeschossen aus einer Fehlentscheidung heraus. Zudem war er nicht mal im Dienst und trug seine Waffe. Natürlich gabs da auch ne Beschwerde! Er ist vom öffentlichen Dienst freiwillig zurückgetreten und das wars.
Wegen nem Nachbarschaftsstreit wird sich da keiner ein Bein ausreißen.
normalerweise legt man eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein, aber aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das nichts bringt.
"Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus
Das ist schlimm genug - passt aber hinein, wie ich es bereits vorher erfahren habe. Verzeihe, aber das ist das allerletzte und zeigt die Ineffiziens des Systems. Zudem haben Polizisten beinahe Narrenfreiheit- die können beinahe machen was sie wollen und erhalten keine Strafen und das wissen die Beamten auch
Schade, wenn du den Sachverhalt schildern könntest, könnte ich die Sache aus der Sicht eines neutralen Polizeibeamten beleuchten. Es kommt nämlich immer wieder zu Mißverständnissen zwischen Bürgern und Beamten aufgrund der Unkenntnis der Rechtslage.
Aber da es ja eher um ein unangemessenes Verhalten des Beamten dir gegenüber geht, ist der Sachverhalt ja auch nicht so wichtig. Deine Beschwerde sollte mit möglichst ausführlicher Schilderung des Gesamtsachverhaltes auf dem schriftlichen Wege an dein örtlich zuständiges Polizeipräsidium zu Hönden des dortigen Polizeipräsidenten geschickt werden. Dieser wird zwar höchstwahrscheinlich den Sachverhalt nicht selbst lesen aber seine Zuarbeiter werden den Sachverhalt an die Innenrevision mit der Bitte um Klärung des Sachverhaltes schicken. Diese werden dann die betroffenen Beamten zu der Sache anhören und abschließend festlegen, ob und welche Strafe für den Beamten angemessen ist.
Sprüche wie "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" sind Quatsch und mögen vielleicht für eine Bananenrepublik gelten. In Deutschland ist die interne Dienstaufsicht jedoch sehr darum bemüht, die Polizei von ungeeigneten Personen sauber zu halten oder diese nötigenfalls auch aus dem Dienst zu entfernen. Falls diese Strafe etwas zu hoch sein sollte, gibt es noch eine Vielzahl von disziplinarrechtlichen Maßnahmen die dem Beamten drohen können, von einer mißbilligenden Äußerung in der Personalakte angefangen, über Geldbußen, zu Degradierungen und in letzter Konsequenz auch für schwerste Verstöße eben die Entfernung aus dem Dienst. Die interne Dienstaufsicht ist meiner Meinung nach über den Vorwurf der Klüngelei erhaben, da diese Institution es sich nicht leisten kann, mangelhaft zu ermitteln. Schließlich würde ihnen ja dann auch ein Verfahren wegen Dienstpflichtverfehlungen drohen. Die interne Dienstaufsicht wird stark überwacht und sicherlich ist keiner der dortigen Beamten bereit für einen Beamten, der eine Verfehlung begangen hat, ihren eigenen Job zu riskieren.
Alle anderslautenden Behauptungen sind Unsinn und entstammen vielmals entweder aus Hören/Sagen, entspringen der Unkenntnis der Rechtslage auf Seiten des Beschwerdeführers oder baseiren auf der Grundlage eigenen Fehlverhaltens des Beschwerdeführers gegenüber der Polizei. Schließlich ist die Polizei nicht für alles zuständig und gerade zivile Streitigkeiten fallen nur in den seltensten Ausnahmefällen in den Zuständigkeitsbereich der Polizei. Das ist von Seiten des Gesetzgebers so gewollt, welcher die Eingriffsmöglichkeiten der Polizei auf das allernötigste im zivilrechtlichen Bereich beschränkt hat.
Abschließend noch ein paar Anmerkungen in eigener Sache: Wir Polizisten sind auch nur Menschen und wie jeder andere auch, hat man mal einen schlechten Tag. Davon abgesehen gehört es nicht zu unserer Verpflichtungen freundlich zu sein. Ein neutrales Verhalten ist zur korrekten Dienstausübung vollkommen ausreichend, solange er dich nicht im Sinne des § 185 StGB beleidigt hat.
Wenn man den ganzen Tag mit Raub, Mord, Diebstahl und Widerständen zu kämpfen hat, hat man wenig Verständnis für "kleinliche" Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Des Weiteren musst du noch die Vielzahl der Beschwerden sehen, die unberechtigt über Beamte eingehen. Die interne Dienstaufsicht ist nämlich nicht nur dazu da, unangemessenes Verhalten zu bestrafen sondern auch unberechtigte Vorwürfe gegen Beamte auszuräumen. Allein über mich wurde sich im Laufe der Jahre schon unzähligste Male beschwert und nicht einmal war der Beschwerdeführer im Recht. Die Beschwerden entbehrten meist jeder Grundlage, bestanden aus haltlosen Vorwürfen oder waren eben als "Rache" an mir gedacht, nachdem ich sie vollkommen im Einklang mit der Rechtslage aufgrund eigenen Fehlverhaltens mit Maßnahmen überziehen musste. Ungerechtfertigte Vorwürfe von berechtigten Vorwürfen zu trennen ist nicht immer einfach, insbesondere wenn der Beschwerdeführer einziger Zeuge des Vorfalls neben den Beamten war
Kurz noch etwas zu deinen Erfolgsaussichten: Wenn sich der Beamte dir gegenüber in abfälliger Weise geäußert hat, droht ihm höchstens eine mißbilligende Äußerung in seiner Personalakte. Damit geht übrigens eine einjährige Beförderungssperre einher. Ansonsten würdest du bei berechtigtem Vorwurf ein Entschuldigungsschreiben eines Vorgesetzten des Beamten erhalten.
Ich zitiere:
Sprüche wie "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" sind Quatsch und mögen vielleicht für eine Bananenrepublik gelten.
Ich stamme nicht aus einer Bananenrepublik und diese Dinge geschehen Tag für Tag in Deutschland. Einfach mal Augen und Ohren öffnen.
Die interne Dienstaufsicht wird stark überwacht und sicherlich ist keiner der dortigen Beamten bereit für einen Beamten, der eine Verfehlung begangen hat, ihren eigenen Job zu riskieren.
Im wahren Leben sieht das aber ganz anders aus.
Ich weiß wovon ich rede, bin selbst Beamtin und habe schon ganz andere Sachen erlebt.
Da hab ich mich wohl etwas falsch ausgedrückt: Die interne Dienstaufsicht wird nur bei der Polizei massiv betrieben. Andere Beamte, wie beim gerne und oft bestechlichen Bauamt, werden selbstverständlich nicht so massiv überwacht.
Bin bei meiner Antwort nur vom Standpunkt eines Polizeibeamten ausgegangen. Die "hochwichtigen" Beamten beim Paßamt, in den kommunalen Bürgerbüros und ähnlich Tätigkeiten die unbedingt eine Verbeamtung bedürfen, hab ich leider nicht in meine Antwort mit einfließen lassen. Dort gibt es natürlich nur rudimentär so etwas wie eine interne Dienstaufsicht.


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