Probleme lagermietvertrag

Ich habe seit 18. April bei einer Sepdition einen Lagermietvertrag abgeschlossen. Der monatliche Mietpreis wird bar eingezahlt. Nunmehr teilt mir eine Mitarbeiterin der Spedition am 22.3. mit, dass die Firma zum 1. April verkauft wird und damit mein Mietvertrag erlischt. Da aber meine Lgermiete noch bis Mitte April bezahlt ist, hätte ich Zeit bis dahin meine Sachen abzuholen. Am 23.März war meine Tochter in meinem Auftrag bei der Spedition und erfährt, dass ein Teil meiner Sachen zerstört sind, weil sich Siebenschäfer eingenistet hätten Meine Fragen lauten nun, kann 1. ein derartiger Mietvertrag telefonisch gekündigt werden und 2. ist die Spedition nicht zum Schadensersatz für meine zerstörten Sachen verpflichtet. Ich wäre dankbar, wenn ich hier Hilfe finden könnte, denn die Zeit drängt. Da ich ja wohl nur den jetzigen Besitzer haftbar machen kann. an alle, die mir antworten.

4 Antworten zur Frage

Bewertung: 4 von 10 mit 1621 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Probleme mit Lagermietvertrag

Die Frage kann man ohne Kenntnis des Vertragsinhaltes seriös nicht beantworten. Gerade Speditionsverträge enthalten regelmäßig Allgemeine Geschäftsbedingungen ("Kleingedrucktes"was nicht heißt, daß diese Klauseln wirksam sind).
Ob der Vertrag überhaupt kündbar ist und wenn ja, wie und in welcher Frist, kann ohne Vertragstext auch nicht geklärt werden. Anwaltliche Beratung würde hier wohl eher weiterhelfen.
grundsätzlich gilt;
verträge die schriftlich gemacht wurden sind schriftlich zu kündigen.
für mieten und pachten wo jeweils über ein monat gerechnet und abgeschlossen werden ist die kündigung von letzten des monats zu letzen des nächsten monats also mindestens über 4 wochen.
wegen haftung nachschauen im kleingedruckten ist diese ausgeschlossen gleich zum anwalt zur klärung ansonnsten versuchen zu verhandeln wenn kein erfolg zum anwalt.
nun kommts drauf an was du gemietet hast ob geschlossenen raum oder gitterbox oder gar nur eine fläche.
ohne genaue kenntnis kann niemand einen guten rat geben.
wer hat die sachen eingelagert?hast du die sachen gesehen bei einlagerung?
Auch wenn eine Firma verkauft wird, behalten bestehende Verträge Ihre Gültigkeit, der Käufer tritt in Verpflichtungen des gekauften Unternehmens als Rechtsnachfolger ein.
Eine Kündigung in telefonischer Form ist dann wirksam, wenn sie von dir anerkannt wird.
Entscheidend sind allerdings die AGB's, die aber auch dem Verbraucherschutzbestimmungen entsprechen müssen.
Hier wäre der Verbraucherschutz der richtige Ansprechpartner.
Zu den Schäden sind natürlich auch die AGB's ausschlaggebend. Eine Ware, die allerdings zur Einlagerung in ordnungsgemäßen Zustand übergeben wurde und für deren fachgerechte Lagerung bezahlt wurde ist auch in ordenltichem Zustand zurückzugeben.
Hier ist wie von meinem Vorredner das genaue Vertragsverhältnis entscheidend.
Ich denke, dass du eine ordentliche Rechtsberatung benötigst.
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Ich kann halt in dem Vertrga kein "Kleingedrucktes" finden.
auch für diese Antwort. Ich habe eine Fläche gemietet. Die Einlagerung hat diese Spedition vorgenommen. Die Möbel und alles eingelagerte sind aus meiner Wohnung dorthin gebracht worden, d.h. die wurden bis zum Einlagerungstag benutzt und waren einwandfrei in Ordnung.


kündigung
Was bedeutet diese Vertragklausel?

- dieser Klausel frühestens zum 10/1/2012 kündigen. Die Kündigung muss bis spätestens 7/31/2012 erfolgt sein. @scaffi .Du -


schadensersatz
Kanns vor Gericht wegen Übler Nachrede eigentlich Schadensersatz geben?

- danach kann man dann seine nach Art und Höhe begründeten Schadensersatzansprüche zivilrechtlich durchsetzen. Richtig, für die -


einlagerung
Welche Lebensmittel bräuchten normalerweise gar kein Haltbarkeitsdatum?

also die, die bei richtiger Lagerung sehr lange Haltbar sind. oder eigentlich gar nicht Verfallen können. Honig.