Privatverkauf kfz ausschluß sachmängelhaftung vertrag nach woche rückgängig machen

Habe vor einer woche ein auto gekauft und leider jetzt feststellen müssen, daß es kurz vor einem motorschaden ist. als kaufvertrag wurde ein standard adac-vertrag verwendet, welchen die sachmängelhaftung ausschließt. kann ich trotzdem das auto zurückgeben?

4 Antworten zur Frage

Bewertung: 3 von 10 mit 1603 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Privatverkauf kfz mit ausschluß der sachmängelhaftung-kann ich den vertrag trotzdem nach einer woche rückgängig machen?

Ich habe aber doch ein rückgaberecht ohne angabe von gründen, oder nicht? man kann doch von jedem vertrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums zurücktreten?
Einfach so zurückgeben kannst Du nicht. Vertrag ist Vertrag. Zu prüfen wäre, ob Dir der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Bitte wende Dich aber hierzu unbedingt an einen Rechtsanwalt
Zu Deinem Nachtrag:
NEIN!
Du kannst nur von Online- und Haustürvertägen zurücktreten.
Hier noch ein Text:
Rücktritt kopieren
"Ein generelles Rücktrittsrecht steht dem Käufer grundsätzlich nicht zu. Ist ein Kaufvertrag geschlossen worden , so ist dieser zunächst einmal uneingeschränkt gültig. Es macht dabei keinen Unterschied, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagenkauf handelt. Ebenso wenig spielt es eine Rolle, ob das Fahrzeug vom Händler oder von Privat gekauft wird.
Das deutsche Recht macht hiervon jedoch einige Ausnahmen. Grundsätzlich kann ein vertragliches Rücktrittsrecht im Kaufvertrag vereinbart werden, z.B. wenn das Fahrzeug nicht in der entsprechenden Farbe verfügbar ist.
Zudem sieht das Gesetz in einigen Fällen ein gesetzliches Rücktrittsrecht oder eine Wandlung vor. Nach dem nunmehr in das BGB integrierten Fernabsatzgesetz kann ein Käufer bei einer bestimmten Art und Weise des Kaufes ohne Grund innerhalb von 2 Wochen vom Kauf zurücktreten. Dieses gilt ebenfalls bei bestimmten Verbraucherkreditverträgen und nach dem ebenfalls nunmehr in das BGB integrierten Haustürwiderrufsgesetz. Im Übrigen ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht möglich.
Deiner Antwort kann ich in beiden Teilen 100% zustimmen.
Wie kann man denn "kurz vor einem Motorschaden" feststellen?