Privathaftpflicht bezahlt schaden ohne mehrwertsteuer gehen vorsteuerabzugsberechtigung anspruchstellers aus möglich

Hatte einen Privathaftpflichtschaden mit einem PKW. Die Reparatur- Rechnung des Autohauses wurde auch beglichen, jedoch ohne Mehrwertsteuer. Begründung: Wir gehen von Vorsteuerabzugsberechtitgung des Anspruchstellers aus. Muss ich die Mehrwertsteuer an das Autohaus bezahlen?

3 Antworten zur Frage

Bewertung: 1 von 10 mit 1585 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Privathaftpflicht bezahlt Schaden, jedoch ohne Mehrwertsteuer. Sie gehen von Vorsteuerabzugsberechtigung des Anspruchstellers aus? Möglich?

Wenn du darlegst, dass du nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt bist, bekommst due die MWSt auch erstattet.
In den üblichen Unfallmeldebogen gibt es dafür ein Kästchen zum Ankreuzen.
Sollte das Auto auf einen Gewerbebetrieb angemeldet sein, geht die Versicherung zu Recht vom Anschein des Vorsteuerabzuges aus.
Die Mehrwertsteuer ist gesetzlicher Bestandteil einer jeden Rechnung.
Selbstverständlich steht die dem Autohaus zu.
Die Versicherung darf die MwST nur dann bei einer Privaten Versicherungsnehmer einbehalten wenn dieser sich das Geld auszahlen lässt.
z.B. hat ein Gutachter festgestellt das der Schaden 3500€ beträgt und man es sich laut gutachten auszahlen lassen will wird die MwST abgezogen. Und das Geld an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.
sollte der Schaden laut gutachten von einer Werkstatt repariert werden, muss die Versicherung auch die MwSt übernehmen
Musst Du nicht. Das Autohaus ist vorsteuerabzugsberechtigt.