Polizei jemanden kirche verfolgen

früher war es zumindest so-am trierer dom gibt sogar eine gug-um-dich-gasse die zu einem seiteneingang führt.

15 Antworten zur Frage

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Darf die Polizei jemanden in eine kirche verfolgen?

Ja, das darf sie.
Dieses Kirchenasyl ist vor langer Zeit abgeschaffrt worden.
Im Prinzip wäre es ein öffentlicher Raum, so denn diese Kirche immer geöffnet wäre.
Stell dir vor, ein Amokläufer flüchtet sich dort hin, in ne Kirche -
Alle dort Anwesenden wären gefährdet, da muss schon die Polizei eingreifen können - OHNE das sie vorher ne Verfügung hätten.
Kinder streitet euch nicht.
Ihr habt doch beide nicht Recht, denn ich hab Recht.xD
Ich streite nicht! Sag' nur meine Meinung, bei einer derartiger Gegenfrage
Protest gegen Konzert – Polizei trägt in Hannover Bundeswehrgegner aus Kirche – HAZ – Hannoversche Allgemeine Nur so als Beispiel.
Ich denke schon.
Ich meine, was soll sie hindern?
Sie tuen ihrer Meinung nach eine gute Tat, wenn sie einen Verbrecher festnehmen.
glauben oder wissen? wir sind hier ja nicht in der kirche xD
abführen auch, es sei denn.
er bittet um Asyl und der Pfarrer gewährt dies.
Dass eine Behörde das Kirchenasyl respektiert ist eher eine politische Rücksichtnahme. Sie geht davon aus: Solange ein Pfarrer die Schäflein bewacht, stellen sie nichts an.
Korrekt, Kirchenasyl wird aber normalerweise nicht Straftätern sondern Asylbewerbern gewährt, die sonst abgeschoben werden sollen, und das auch nur in besonderen Härtefällen.
Der Handtaschendieb wird es nicht bekommen
wie gesagt ist ja auch in erster linie sache des pfarrers und dann die des kirchenoberhauptes.
weiter erinnere ich an die weltbekannteste Geschichte "Der Glöckner von Notre-Dame", hier ging es auch um eine vermeidliche Strafverfolgung.
das darf und kann der Pfarrer nicht entscheiden, dazu bedarf es der Entscheidung des Kirchen- oder Pfarrgemeinderates der Kirchengemeinde, zu der die Kirche gehört.
lernen.
wie gesagt ist ja auch in erster linie sache des pfarrers und dann die des kirchenoberhauptes.
selber lesen lernen, das Kirchenoberhaupt ist der Papst bei den Katholischen, und der Landesbischof bei den evangelischen, wenn man den überhaupt anl Kirchenoberhaupt bezeichnen kann, die Kirchen- und Pfarrgemeinderäte sind die gewählten demokratischen Gremien, die über so etwas entscheiden und die sind ganz normale Mitglieder der jeweiligen Kirchengemeinden.
ach ne klein kakerei kannst für dich behalten.
die Polizei darf auch eine Kirche betreten sofern sie einen Durchsuchungsbefehl hat, ansonsten gilt wie bei Privatpersonen das Hausrecht.
Privat dürfen Polizisten natürlich jederzeit in eine Kirche gehen.