Polizei ehemaligen besitzer telefonnummer ermitteln

auch wenn der seit ein paar Jahren eine neue Nummer hat?

9 Antworten zur Frage

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Kann die Polizei den ehemaligen Besitzer einer Telefonnummer ermitteln.

Ich frag mich nur, wieso so viele von einem 'echten' Fall ausgehen - wärs das, dann hätte ich die netten Typen bei meiner Anzeige doch gleich selbst gefragt.
Auf leicht zugänglichen Umwegen schon.
Z. B. muss - auch außerhalb der Rufnummerndatei - eine Telefongesellschaft in ihrer Eigenschaft als Unternehmen Rechnungsdaten 10 Jahre aufbewahren.
Also ich kann´s. Dann können die es sicher auch
sei doch froh das dein Anliegen ernst genommen wird.
:\
Im Prinzip ja, aber du weißt ja anscheinen wer das ist. Sonst wüßtest du ja nicht, dass er eine neue Nummer hat.
So nebenbei: Datenschutz heißt, die Daten vor dem, dessen sie sind, zu schützen
Nö, es geht um einen rein hypothetischen Fall
ja kann sie, die Frage ist, ob sie das ohne Staatsanwaltsbeschluss machen.
Mir gehts ja nicht darum, ob sies macht, sondern ob das ggf. möglich wäre.
D.h. ja auch, dass die Telekom ewig in ihren Computern hat, welche Nummer ich mal bei denen hatte und somit niemals alle Kundendaten wirklich gelöscht werden, oder?
nur, wenn die Nummer registriert war
Prepaid-handy - no chance
Grundsätzlich könnte die Polizei das, ist nur die Frage, warum sie es tun sollte. Lag eine Straftat vor oder geht es um private Streitigkeiten? Sollte tatsächlich eine Starftat vorliegen, wird der Vorfall zu Protokoll genommen und der Staatsanwaltschaft übersandt. Diese entscheidet dann, ob eine Rufnummerninhaberfeststellung notwenig ist. Sollte dem so sein, wird sie einen Antrag beim Ermittlungsrichter stellen, welcher dann einen Beschluss auf die Herausgabe der Inhaberdaten ausstellt. Diesen kann dann die Polizei dem Netzbetreiber übersenden und die Daten verlangen.
Ist also alles nicht so einfach, ist aber grundsätzlich möglich. Kommt halt immer auf das zugrunde liegende Delikt an. Bei Beleidigungen und anderen Kinderreien kannst du den Beschluss schon fast vergessen, davon abgesehen, dass die Tat vermutlich schon verjährt ist, wenn der Inhaber die Rufnummer seit ein paar Jahren nicht mehr hat.