Polin deutschland arbeiten wie job finanzen finden
Gar nicht.
Du wirst keine Arbeitserlaubnis bekommen.
10 Antworten zur Frage
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Ich bin Polin und will in Deutschland arbeiten.Wie kann ich job in Finanzen finden?
warum sollte eine eu-bürgerin keine arbeitserlaubnis bekommen?
Kannst Du diese Aussage bitte mal begründen?
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erteilt die deutsche Auslandsvertretung bzw. die Ausländerbehörde > nur noch eine Anlaufstelle.
Ausgenommen von der neuen Zuständigkeitsregelung sind nur die Staatsangehörigen der neuen EU-Beitrittsstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn. Auf Grund einer Übergangsregelung gilt die volle Arbeitnehmehrfreizügigkeit für die Arbeitnehmer aus diesen Staaten erst nach Ablauf einer Übergangszeit von max. 7 Jahren.
http://www.zuv.uni-freiburg.de/wiegehtdas/wiegehtdas_a-z.php?id=177
du suchst ganz normal, wie alle anderen auch. ich denke da an anzeigen in der zeitung oder initiativbewerbung.
wenn du einen job findest, bekommst du auch eine arbeitserlaubnis.
SIE kriegt keine Arbeitserlaubnis und zwar bis 2011!
Ist eine EU - Vereinbarung die Polen und die Tschechei betreffen.
Da muss ich encore11 recht geben,das aus dem Ostblock keine Arbeitserlaubnis bekommen ich glaube bis 2009,aber auch dort gibt es lücken z.B. mit einer Selbständigkeit mehr will ich dazu hier nicht sagen.
Auf welche gesetzliche Grundlage beziehst Du dich hier?
Willkommen in der EU. Grundsätzlich hat jeder EU Bürger das Recht in einem EU Land seiner Wahl zu arbeiten.
Schau mal hier nach:http://www.ambasadaniemiec.pl/www/willkommen.php?id=326&lk=270&lg=de
Die Beauftragte der Bundesregierung für die Neuen Bundesländer - Startseite
Informier D, bevor Du was in die Welt setzt:
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erteilt die deutsche Auslandsvertretung bzw. die Ausländerbehörde > nur noch eine Anlaufstelle.
Ausgenommen von der neuen Zuständigkeitsregelung sind nur die Staatsangehörigen der neuen EU-Beitrittsstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn. Auf Grund einer Übergangsregelung gilt die volle Arbeitnehmehrfreizügigkeit für die Arbeitnehmer aus diesen Staaten erst nach Ablauf einer Übergangszeit von max. 7 Jahren.
Alles klar
Die Informationen stammen von der Webseite der Deutschen Botschaft in Polen, wie von mir angegeben. Daher bin ich der falsche Adressat deiner unbedachten Kritik.
http://www.ambasadaniemiec.pl/files/AMS_D_Leben_Arbeiten.pdf
Was hat eine Änderung der Zuständigkeitsregelung mit der grundsätzlichen Erteilung einer Arbeitserlaubnis zu tun?
Zum x-ten Mal:
SIE BEKOMMT KEINE ARBEITSERLAUBNIS.
DA HILFT EIN BLICK IN DIE BESTIMMUNGEN - UND NICHT DER DURCH DIE ROSAROTE BRILLE:
Am 01.01.2005 trat das Zuwanderungsgesetz in Kraft.
- Kernelemente:
Einführung des „one-stop-government“ für Angehörige sog. Drittstaaten :
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erteilt die deutsche Auslandsvertretung bzw. die Ausländerbehörde > nur noch eine Anlaufstelle.
Ausgenommen von der neuen Zuständigkeitsregelung sind nur die Staatsangehörigen der neuen EU-Beitrittsstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn. Auf Grund einer Übergangsregelung gilt die volle Arbeitnehmehrfreizügigkeit für die Arbeitnehmer aus diesen Staaten erst nach Ablauf einer Übergangszeit von max. 7 Jahren.
Staatsangehörige der EU-Staaten benötigen keine Aufenthaltserlaubnis mehr.
Bei der Umstellung auf das neue Recht behalten bislang erteilte Arbeitsgenehmigungen ihre Gültigkeit bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer. Sie gelten als Zustimmung der Agentur für Arbeit zur Aufnahme einer Beschäftigung, wenn nach dem 01.01.2005 ein Aufenthaltstitel erteilt wird.
http://www.zuv.uni-freiburg.de/wiegehtdas/wiegehtdas_a-z.php?id=177