Plz direkt nach einmaliger nutzung paar stunden rechnung über 84 2 jahres vertrag bekomen
Ich habe versehentlich über PLZ Direkt eine Telefonauskunft angeklckt und nach Stunden schon eine Rechnung über 84€ mit Verweis auf díe AGB erhalten.Hierauf habe ich sofort gekündigt. Danach eine Kündigungsbestätigung zum Ablauf des " 2 Jahresvertrages" bekommen,mit dem Hinweis die Widerrufszeit sei vorüber und dem Verweis auf pünktliche Zahlung,ansonsten ankündigung von Mahngebühren und RA Kosten.Daraufhin habe ich um eine Mail der AGB gebeten,welche ich beim vershentlichen Nutzen nicht ausgedruckt habe, Bis jetzt habe ich keine Mail erhalten.Aber heute eine weitere Mahnung über 84€.
Wem ist gleiches passiert und wie hast Du reagiert oder warst aber damit erfolgreich?
15 Antworten zur Frage
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Wer hat noch von plz.direkt nach einmaliger Nutzung, nach ein paar Stunden eine Rechnung über 84€ sowie einen 2 Jahres Vertrag bekomen?
Gehe am besten zur Verbraucherberatung, dieses Angebot scheint eine von den üblichen Abzocken zu sein.
Die Verbraucherberatung kennt da die Tips und Tricks.
Du hast doch keine Unterschrift abgegeben. Und noch gilt hier in De, dass Verträge der unbedingten eigenen Unterschrift bedürfen, in dem Fall, in dem es sogar noch um Jahresverträge geht.
Briefe alle aufheben, jedoch erst mal nicht antworten.
Inkassobüros, ist sowieso uninteressant. Sollte mal ein Mahnbescheid kommen, Einspruch einlegen.
Siehe mal bitte hier:
Stars auf ProSieben.de: Promi-News, Videos, Bilder, Votings.
MUSTERBRIEF
Absender:
Firma
… … … … … … … …
… … … … … … ….
… … … … … … ….
, den ___. ___.2007
Ihre Zahlungsaufforderung vom ___.___.200_
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf Ihre Zahlungsaufforderung vom … … … …. und teile mit, dass ich den
geforderten Betrag nicht begleichen werde.
Der von Ihnen geforderte Betrag wird von mir schon deswegen nicht bezahlt wird, weil es insoweit an
einem wirksamen Vertragsschluss fehlt. Die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende Entgelt taucht
nur im Kleingedruckten auf, so dass ich, wie wohl jeder durchschnittliche User davon ausgehen
musste, dass es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Eine entsprechende Klausel ist
nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 16.01.2007 als
überraschend anzusehen. Es fehlt somit bereits an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und
damit an einem wirksamen Vertrag.
Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil die von Ihnen angebotene
Leistung offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zu dem verlangten Entgelt steht.
Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger
Täuschung. Ihr Angebot ist von vornherein darauf ausgelegt, den User über die Kostenpflichtigkeit zu
täuschen.
Letztlich mache ich hiermit hilfsweise von meinem Widerrufsrecht als Verbraucher Gebrauch. Ihre
Widerrufsbelehrung genügt meines Erachtens nicht den gesetzlichen Anforderungen, weswegen ein
Widerruf auch nach Ablauf von zwei Wochen noch möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass ich auf weitere Schreiben nicht mehr reagieren werde. um kurze
Bestätigung, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben.
Portal der Verbraucherzentralen in Deutschland :
Das Schreiben - Musterbrief - hat nur Sinn, wenn die 14 Tage Frist zum Rücktritt nicht überschritten sind.
Und für die Zukunft - mal ne Liste, mit solchen Firmen:
nur_ein_Scherz
http://www.vzbv.de/mediapics/kostenfallen_im_internet_2007.pdf
Du hast doch keine Unterschrift abgegeben. Und noch gilt hier in De, dass Verträge der unbedingten eigenen Unterschrift bedürfen, in dem Fall, in dem es sogar noch um Jahresverträge geht."
Dies zeigt, dass Du absolut keine Ahnung von zivilrechtlichen Sachverhalten haben kannst, denn ansonsten hättest Du einen solch groben Unfug nicht geschrieben
für Deine Rückmeldung. Leider irrst Du Dich nach wie vor. Es ist zwar sinnvoll, Verträge möglichst schriftlich festzuhalten, um im Streitfall Vereinbarungen leichter/eindeutig nachweisen zu können, jedoch besteht seitens des Gesetzgebers keine Verpflichtung dazu.
Verträge können in Deutschland mündlich, durch konkludentes Handeln und/oder schriftlich geschlossen werden.
Ausnahmen bilden bspw. lediglich Immobilienkäufe, da hier eine notarielle Beurkundung/Eintragung ins Grundbuch erforderlich ist. Wobei es auch hier unter Umständen eine Heilungsmöglichkeit gibt.
Leider kann ich Deine Fehlinformation überhaupt nicht nachvollziehen, so dass ich auch nicht ableiten kann, auf welcher Grundlage der Irrtum ggf. beruhen könnte.
Am besten gleich per Einschreiben mit Rückantwort an die Firma schreiben und vom WiderspruchrechtGebrauch machen!Viel Glück
1. Eine 10-Tagesfrist gibt es nicht.
2. Es könnte hier eine 14-tägige Widerrufsfrist greifen. Diese könnte aber durch bestimmte Voraussetzungen -siehe § 312d BGB- vorzeitig durch die Nutzung der Dienstleistung erloschen sein.
3. Grundsätzlich ist fraglich, ob der Fragesteller über sein Widerrufsrecht und einer möglichen vorzeitigen Erlöschung dieses ordnungsgemäß belehrt wurde. Hier scheint zumindest der Anbieter erst einmal selbst davon auszugehen, da er den Fragesteller anmahnt).
Auf keinen Fall zahlen, sondern sofort Widerspruch einlegen. Den Verbraucherschutz kontktieren. Wenn trotzden Drohungen, Mahnungen usw. kommen, nicht reagieren. Bei solchen Verträgen muß ganz klar sein, daß der Verbraucher über den Preis informiert worden ist und danach eindeutig den Vertrag bestätigt. Sonst ist es eine billige Abzocke.
Mir ist das bei einem Telefongespräch vor 5 Jahren passiert, das gar nicht zustande kam. Auf der Rechnung erschien dafür ein Betrag von 60 Euro. Ein Rechtsanwalt gab uns damals den Rat, einfach nicht darauf zu reagieren. Ich bekomme heute noch Briefe von Inkasso-Unternehmen, daß man mein Konto sperren würde, den Arbeitgeber benachrichtigen und ähnliches. Passiert ist nichts. Das gleiche hatte ich einmal mit einem Klingelton- und Handyspiele-Vertrag, den ich angeblich um 2 Uhr nachts abgeschlossen haben sollte Ist auch im Sande verlaufen.
Also nochmal: Verbraucherschutz anrufen und wenn die der gleichen Meinung sind, einfach nicht reagieren und schon gar nicht zahlen.
Im Internet tummeln sich so viele Abzocker, da ist es wichtig, eine alles bestreitende und kritische Grundeinstellung an den Tag zu legen. Fakt ist, dass ein Vertrag im Internet nach 2 Wochen Widerrufsfrist rechtsgültig wird. Hat man sich davon binnen dieser Zeit distanziert, dann existiert kein begründeter Rechtsanspruch von irgendjemanden für irgendwas.
Hast Du die Zeit verträumt, wirst Du erstmal zahlen müssen, leider lassen sich Verbraucherzentralen ihre Intervention bezahlen. Aber keine Sorge, Du kannst Dir auch selbst helfen, ignoriere alles bis auf den mahnbescheid, der in den meisten Fällen eh nicht kommt, und wenn dieser kommt, Widerspreche mit dem entsprechendem Hinweis.
Nur die Ruhe, deren beste Zeiten sind definitiv vorbei:
OLG Frankfurt verurteilt Abo-Abzocker
bis vor gut 1-2 Jahren konnte man fast ruhigen Gewissens behaupten, dass derartige Verträge null und nichtig sind. Die Betreiber von Abzockseiten hatten grobe Schnitzer in ihren AGBs und Formularen.
Viele haben -eben nach entsprechenden TV-Berichten- ihre Internetpräsenzen überarbeitet. Von daher kann nun nicht mehr pauschal auf Anfragen zu den Verträgen geantwortet werden.
Prinzipiell ist es möglich, durch Vertragsbedingungen zu bewirken, dass unter bestimmten Voraussetzungen das 14tägige Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen vorzeitig erlischt.
Der rechtliche Hintergrund dazu ist in § 312d BGB beschrieben. Lies Dir diesen § mal in Ruhe durch. Daneben solltest Du auch mal einen Blick auf die §§ 312-312c BGB werfen:
BGB - Einzelnorm
BGB - Einzelnorm
BGB - Einzelnorm
BGB - Einzelnorm
BGB - Einzelnorm
Gewappnet mit diesem Hintergrundwissen solltest Du Dich mal an die Rechtspflegestelle des Amtsgerichts wenden. Die dortige Beratung ist in der Regel kostenlos, in diesem Fall möglich und man ist Dir sogar bei der Formulierung entsprechender Schreiben behilflich.
Alternativ können die Verbraucherzentralen -gegen geringe Gebühr- weitere Auskünfte erteilen. Ansonsten verbleibt der Gang zum Anwalt -der kostenlos oder kostenpflichtig sein kann.
Eine Reaktion Deinerseits ist spätestens dann erforderlich, wenn Dir ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus geflattert kommen sollte, da dieser -ohne weitere rechtliche Prüfung- nach Ablauf der Widerspruchsfrist rechtsgültig wird und Du zur Zahlung verpflichtet wärst.
Bei Fragen fragen.
Ich war gerade mal auf der Internetseite und lande immer hier:
http://www.plz-direkt.de/mitgliederbereich.php
Daher meine Fragen.
.wie hast Du Dich dort eingeloggt?
.wo hast Du das Angebot von plz-direkt.de gelesen/davon erfahren?
Ich würde den Anmeldungsprozess nämlich gerne ein Stück weit simulieren.
Ja, mündliche Verträge oder aber das Absenden einer Bestellung, im Internet als Beispiel. DAs ist aber ein Vertrag, dann noch einer, der sich automatisch verlängert und direkt eine länger Laufzeit hat.
Rechtspflegestelle ist eine gute Idee.
hört sich nach Internetabzocke an. Hatte ich letztes Jahr auch, auch Abovertrag über free.sms bei zully media. Erzähl Dir kurz, wie es mir ging: 3 Mahnungen, dann Inkassobüro " media finanz" Summe wurde natürlich höher und höher. Vom Verbraucherschutzbüro Musterbrief runtergeladen, eingefügt, weggeschickt. Noch 2 Mahnungen von media finanz, dreiviertel Jahr nichts mehr gehört.
Heute Anruf von media finanz auf meinem Handy aber nachdem ich AGB gelesen hatte, keine sms geschickt!
Ob wir uns nicht gütlich einigen wollten. usw usw
ich war so in Rage, die Dame am Telefon hat dann von sich aus aufgelegt *gg*
Wenn gerichtlicher Mahnbescheid kommt, was wahrscheinlich nie der Fall sein wird, ankreuzen, dass man widerspricht und ab die Post. Nun muss zully media beweisen, dass der Vertag zustande kam. Das werden die nie, denn sie wissen, dass sie im Unrecht sind. Kosten für zully media vor Gericht, erstmal 60 €
Ob die nun zully media heißen oder die dubiosen Schmidtleins, alle in einen Sack stecken und draufhaun , triffst bestimmt den Richtigen.
Auf meine Kosten wollen die reich werden? oder auf Kosten naiver Internetbenutzer? Die meisten werden wohl aus Angst zahlen.OHNE MICH
Ich würde alle anderen Schreiben abheften und unbeantwortet lassen, denn das wäre verplemperte Zeit und verschwendetes Geld.
trotz Deines persönlichen Erfahrungswertes mit einem anderen Unternehmen, muss jeder rechtliche Sachverhalt für sich individuell geprüft werden, um die genaue rechtliche Situation einschätzen zu können. Zudem kann der Fragesteller hier nicht mehr den Fall "aussitzen", da er bereits aktiv wurde (er hat schließlich "gekündigt"; also auf eine Zahlungsaufforderung reagiert).