Pkw gebrauchtwagen händler gekauft nach monat ist hydraulikpumpe kaputt zahlen

Hallo. Vor einem Monat habe ich einen Pkw bei einem Händler erworben nun ist die hydraulikpumpe kaputt. Muss ich das selbst zahlen?

7 Antworten zur Frage

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Pkw bei gebrauchtwagen Händler gekauft und nach einem Monat ist die hydraulikpumpe kaputt. Wer muss zahlen?

gibt es in deutschland nicht auch für ocasion 3 monate garantie?
Wenn Dir der Verkäufer eine Garantie auf Teile zugesichert hatte, hast Du eine Chance, dass er dir die Pumpe ersetzt. Die Arbeit muss man meist selber zahlen.
Aber Gebrauchtwagen werden meistens formlos ohne schriftlichen Vertrag gekauft. Dann gilt der Vertragsabschluss mit einer Klausel "wie besehen" oder "in der Probefahrt geprüft" und das Gefährt gehört Dir, mit allen Macken, Tücken und Schäden.
Von wegen "verstecker Mangel" gibt es da nicht. Hättest die Kutsche ja prüfen können.
Das ist nicht richtig, Gewerbetreibende MÜSSEN Gewähr leisten, das muss im Vertrag nicht gesondert erwähnt werden und sie DÜRFEN sie NICHT ausschließen.
Gewährleistung ist was anderes, als Garantie auf Teile.
Gewährleistung bedeutet, dass ein Auto das tun muss, was ein Auto üblicherweise funktionsbedingt tut: Fahren. Das bedeutet nicht, dass sie Teile gratis ersetzen müssen.
Und nach Monaten ist das auch etwas weit her geholt.
Hallo!
Zunächst kommt es darauf an, wer dein Vertragspartner ist.
Hat der Händler das Auto im Kundenauftrag verkauft und ist selbst nur Vermittler, dann ist der "Kunde" dein Vertragspartner.
Grundsätzlich sind Gewerbetreibende in Deutschland beim Verkauf gebrauchter Gegenstände zur Gewährleistung verpflichtet.
Barney
Auch auf gebrauchte Autos gibt es eine Gewährleistungspflicht. Mit anderen Worten, in diesem Falle ganz klar, der Verkäufer.
Gebrauchtwagen: So bleiben Käufer nicht auf dem Schaden sitzen - SPIEGEL ONLINE
wahrscheinlich ja, einen versteckten Mangel muss nicht ersetzt werden
Das Gesetz schreibt vor, dass gewerbliche Verkäufer zwei Jahre lang für Sachmängel haften müssen. Die Frist kann vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden. Sollte der Gebrauchtwagen in dem festgelegten Zeitraum nach dem Kauf Mängel aufweisen, die schon bei der Übergabe des Fahrzeugs bestanden, kann der Käufer eine kostenlose Nachbesserung vom Verkäufer verlangen. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf liegt die Beweislast allein beim Verkäufer: Er muss nachweisen, dass zum Beispiel der plötzlich defekte elektrische Fensterheber bei der Übergabe noch einwandfrei funktioniert hat.
Gebrauchtwagen - Warum der Kauf beim Händler sicherer ist - Auto & Mobil - Süddeutsche.de